Deutsches Düngerecht: Was zu viel ist, ist zu viel
Ilka Dege (DNR) rollt in der Verbandszeitschrift umwelt aktuell (06/19) den jahrelangen Streit zwischen EU-Kommission und deutscher Bundesregierung um zu hohe Nitratwerte auf und bilanziert: Mit dem Feilschen um Grenzwerte ist dem Grundwasser und den Gewässern nicht geholfen.
Schon im Juli 2014 forderte die EU-Kommission Deutschland auf, stärker gegen die Nitratbelastung von Gewässern vorzugehen.
Seit Januar 2019 feilschen Umwelt- und Landwirtschaftsministerium um die rote Linie. Wie wenig ist möglich und wie viel nötig, um den Strafzahlungen sicher zu entgehen? Da die EU-Nitratrichtlinie unter das EU-Umweltrecht fällt, steht das Bundesumweltministerium (BMU) gegenüber der EU-Kommission in der Pflicht. Umgesetzt wird die Richtlinie allerdings durch die deutsche Düngeverordnung (DÜV), die eindeutig in der Zuständigkeit und Verantwortung des BMEL liegt. Beide Ministerien sind damit zur Kooperation gezwungen, um der EU-Kommission ein akzeptables Angebot zu unterbreiten.
Bereits im April veröffentlichten deutsche Umwelt- und Naturschutzorganisationen ein gemeinsames Eckpunktepapier. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, endlich ein wirksames Maßnahmenpaket zur Reduktion von Nährstoffeinträgen in Wasser, Böden und Luft vorzulegen – auch über das Düngerecht hinaus.