Düngerecht muss zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen
"Aus Sicht der Umweltverbände muss das novellierte Düngerecht den entscheidenden Beitrag zur Erreichung der Umwelt- und Klimaziele im Zusammenhang mit der Ausbringung von Düngemitteln leisten. Die Verpflichtungen Deutschlands, die sich aus der EU-Nitratrichtlinie, der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der NERC-Richtlinie ergeben, sind nur durch deutliche Verbesserungen des Düngerechts erreichbar."
Ob die novellierte Düngeverordnung eine Verurteilung Deutschlands im EU-Vertragsverletzungsverfahren abwenden wird, erscheint weiterhin unklar. Aus Sicht der Umweltverbände muss die EU-Kommission ihre Klage aufrechterhalten, da die beschlossenen Regelungen unzureichend sind.
Eine geänderte Düngegesetzgebung ersetzt auch nicht die Notwendigkeit, die Tierhaltungsdichte der real vorhandenen, regionalen Fläche anzupassen und die Tierhaltung hierdurch wieder an die Fläche zu binden. Dadurch könnten Gülle und andere Wirtschaftsdünger ohne großen Transportaufwand vor Ort sinnvoll als Pflanzendünger genutzt werden, statt überregional als Abfallstoff mit viel Aufwand verbracht zu werden.