Keine Pestizide auf ökologischen Vorrangflächen

"Wenn schon ökologisch wenig wirksame Flächennutzungen wie Winterzwischenfrüchte als ökologische Vorrangflächen anerkannt werden, muss zumindest der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln untersagt sein."
Das EU-Parlament steht kurz vor der Entscheidung, den Delegierten Rechtsakt vom 15. Februar entweder anzunehmen oder abzulehnen. Der Rechtsakt von Agrarkommissar Phil Hogan beinhaltet ein Verbot von Pestizideinsatz auf ökologischen Vorrangflächen in der GAP, was bisher noch erlaubt ist. Das wesentliche Ziel von ökologischen Vorrangflächen ist, die stark bedrohte Biodiversität in den Agrarlandschaften zu erhalten und zu fördern.
Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der BUND, der BUND Naturschutz in Bayern, der Deutsche Naturschutzring, die Euronatur-Stiftung, der NABU und der WWF Deutschland appellieren gemeinsam an die Abgeordneten im EU-Parlament, dem delegierten Rechtsakt zuzustimmen, und somit den Schutz der Biodiversität auf Europas Agrarflächen ein Stück weit zu verbessern.
