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Ausblick: EU-Ratspräsidentschaften bis 2030
EU-News | 27.07.2016
#EU-Umweltpolitik

Ausblick: EU-Ratspräsidentschaften bis 2030

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© Foto: Hannah Fabian
Zur Eindämmung der Plastikflut werden internationale Regelungen gebraucht.

Durch den geplanten EU-Austritt Großbritanniens ("Brexit") hat sich die Reihenfolge der EU-Ratspräsidentschaften verschoben. Kroatien wird 2020 erstmals den Vorsitz über die Ratssitzungen übernehmen. Damit verschiebt sich die bisherige Abfolge. Deutschland übernimmt im zweiten Halbjahr 2020.

Die vollständige Liste bis zum Jahr 2030:

2017

  • Malta, 1. Halbjahr
  • Estland, 2. Halbjahr

2018

  • Bulgarien, 1. Halbjahr
  • Österreich, 2. Halbjahr

2019

  • Rumänien, 1. Halbjahr
  • Finnland, 2. Halbjahr

2020

  • Kroatien, 1. Halbjahr
  • Deutschland, 2. Halbjahr

2021

  • Portugal, 1. Halbjahr
  • Slowenien, 2. Halbjahr

2022

  • Frankreich, 1. Halbjahr
  • Tschechische Republik, 2. Halbjahr

2023

  • Schweden, 1. Halbjahr
  • Spanien, 2. Halbjahr

2024

  • Belgien, 1. Halbjahr
  • Ungarn, 2. Halbjahr

2025

  • Polen, 1. Halbjahr
  • Dänemark, 2. Halbjahr

2026

  • Zypern, 1. Halbjahr
  • Irland, 2. Halbjahr

2027

  • Littauen, 1. Halbjahr
  • Griechenland, 2. Halbjahr

2028

  • Italien, 1. Halbjahr
  • Lettland, 2. Halbjahr

2029

  • Luxemburg, 1. Halbjahr
  • Niederlande, 2. Halbjahr

2030

  • Slowakien, 1. Halbjahr
  • Malta, 2. Halbjahr

Die Arbeit des EU-Ministerrates muss koordiniert und organisiert werden. Deshalb hat immer ein Mitgliedstaat für ein halbes Jahr die Ratspräsidentschaft inne. Gewechselt wird nach einem festgelegten Turnus. Die einzelnen Sitzungen und Gipfel werden von den jeweiligen Regierungsvertretern des Mitgliedstaates geleitet. Das heißt, dass alle EU-Staaten abwechselnd jeweils sechs Monate lang für die Tagesordnung der Ministerräte verantwortlich sind. Die einzige Ausnahme bildet der Rat für Auswärtige Angelegenheiten, dem der Hohe Beauftragte für die Außen- und Sicherheitspolitik vorsteht. Die Präsidentschaft treibt nicht nur gesetzgeberische und politische Entscheidungen voran und vermittelt zwischen den Mitgliedstaaten, sie kann auch eigene Arbeitsschwerpunkte setzen und ihnen besonderen Nachdruck verleihen. [jg]

Liste im Original

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