Ausblick: EU-Ratspräsidentschaften bis 2030

Durch den geplanten EU-Austritt Großbritanniens ("Brexit") hat sich die Reihenfolge der EU-Ratspräsidentschaften verschoben. Kroatien wird 2020 erstmals den Vorsitz über die Ratssitzungen übernehmen. Damit verschiebt sich die bisherige Abfolge. Deutschland übernimmt im zweiten Halbjahr 2020.
Die vollständige Liste bis zum Jahr 2030:
2017
- Malta, 1. Halbjahr
- Estland, 2. Halbjahr
2018
- Bulgarien, 1. Halbjahr
- Österreich, 2. Halbjahr
2019
- Rumänien, 1. Halbjahr
- Finnland, 2. Halbjahr
2020
- Kroatien, 1. Halbjahr
- Deutschland, 2. Halbjahr
2021
- Portugal, 1. Halbjahr
- Slowenien, 2. Halbjahr
2022
- Frankreich, 1. Halbjahr
- Tschechische Republik, 2. Halbjahr
2023
- Schweden, 1. Halbjahr
- Spanien, 2. Halbjahr
2024
- Belgien, 1. Halbjahr
- Ungarn, 2. Halbjahr
2025
- Polen, 1. Halbjahr
- Dänemark, 2. Halbjahr
2026
- Zypern, 1. Halbjahr
- Irland, 2. Halbjahr
2027
- Littauen, 1. Halbjahr
- Griechenland, 2. Halbjahr
2028
- Italien, 1. Halbjahr
- Lettland, 2. Halbjahr
2029
- Luxemburg, 1. Halbjahr
- Niederlande, 2. Halbjahr
2030
- Slowakien, 1. Halbjahr
- Malta, 2. Halbjahr
Die Arbeit des EU-Ministerrates muss koordiniert und organisiert werden. Deshalb hat immer ein Mitgliedstaat für ein halbes Jahr die Ratspräsidentschaft inne. Gewechselt wird nach einem festgelegten Turnus. Die einzelnen Sitzungen und Gipfel werden von den jeweiligen Regierungsvertretern des Mitgliedstaates geleitet. Das heißt, dass alle EU-Staaten abwechselnd jeweils sechs Monate lang für die Tagesordnung der Ministerräte verantwortlich sind. Die einzige Ausnahme bildet der Rat für Auswärtige Angelegenheiten, dem der Hohe Beauftragte für die Außen- und Sicherheitspolitik vorsteht. Die Präsidentschaft treibt nicht nur gesetzgeberische und politische Entscheidungen voran und vermittelt zwischen den Mitgliedstaaten, sie kann auch eigene Arbeitsschwerpunkte setzen und ihnen besonderen Nachdruck verleihen. [jg]