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BfN und UBA: Empfehlungen für einen Green Deal 2.0
EU-News | 28.06.2024
#EU-Umweltpolitik #Klima und Energie

BfN und UBA: Empfehlungen für einen Green Deal 2.0

Baustelle
© AdobeStock/Smileus

In einer wissenschaftlichen Stellungnahme namens „For a green and just transition in Europe“ hat das Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Naturschutz Empfehlungen für die EU-Umwelt- und Klimapolitik zur zweiten Hälfte des 8. Umweltaktionsprogramms der EU (Environment Action Programme, EAP) für eine nachhaltige, sichere und widerstandsfähige Zukunft der Europäischen Union vorgelegt.

„Es besteht dringender Handlungsbedarf, um den Schwung in der europäischen Gesetzgebung zu erhalten, der durch den Europäischen Green Deal im Jahr 2019 eingeführt wurde“, so die Autor*innen der Stellungnahme. Zwar habe es in den vergangenen Jahren bereits signifikante Fortschritte gegeben, es sei jedoch unbedingt notwendig, diese auf gleichem Niveau fortzuführen oder noch zu intensivieren.

Aus Sicht der Gutachter*innen ist eine wirksame Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik in der EU nur dann möglich, wenn die wichtigsten Grundsätze einem integrierten Ansatz folgen. Entscheidende Stellschrauben sind demnach die Verbesserung der nachhaltigen Zusammenarbeit und globalen Partnerschaften, Investitionen in Forschung und Bildung, die Identifizierung von Rückschlägen und gleichzeitige Offenheit für Dialog, die Stärkung der sozialen Dimension von Nachhaltigkeitsbemühungen, das Zusammenbringen von Nachhaltigkeit und digitalem Wandel, und schließlich die Beachtung nachhaltigkeitsorientierter Wirtschaftspolitik.

Folgende politische Maßnahmen und Leitlinien werden konkret empfohlen:

  1. Ziel der Nullverschmutzung: Die Rechtsvorschriften für Chemikalien wie REACH oder die Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pestiziden (SUD) müssen überarbeitet werden. Ebenso sollten die Vorschriften für Autos und Bauprodukte angepasst werden, um das Ziel der Nullverschmutzung zu erreichen. Die wirksame Umsetzung des Globalen Rahmens für Chemikalien (Global Framework on Chemicals, GFC) kann ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung der Umweltverschmutzung spielen.
  2. Im Bereich Biodiversität und Ökosysteme besteht auf EU-Ebene dringender Handlungsbedarf. Bemühungen um die Wiederherstellung von Ökosystemen und Renaturierung wie im Nature Restoration Law (EU-Renaturierungsgesetz) vorgesehen, welches zum Veröffentlichungszeitpunkt der Studie noch nicht verabschiedet worden war, müssen verstärkt werden. Dies ist auch deswegen unabdingbar, um die globalen Verpflichtungen der EU im Rahmen des globalen Biodiversitätsrahmen von Kunming-Montreal zu erreichen.
  3. Nachhaltige Landwirtschaft und Ernährungssysteme: Der Übergang zu einer ökologisch nachhaltigen Landwirtschaft stellt eine große Herausforderung dar und muss insbesondere durch eine Überarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorangetrieben werden. Die Beschlüsse der GAP wurden jedoch erst im Mai 2024 aufgeweicht (EU-News vom 16.05.2024). Das Gutachten empfiehlt einen integrierten Ansatz für eine nachhaltige Landwirtschaft und nachhaltige Lebensmittelsysteme, um „Herausforderungen wie Klimawandel, Verlust der biologischen Vielfalt und Umweltverschmutzung zu begegnen und gleichzeitig eine faire Behandlung der Landwirte und einen gerechten Zugang zu gesunden, nachhaltig erzeugten Lebensmitteln für alle zu gewährleisten“.
  4. Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschutz und nachhaltiger Konsum: Um Fortschritte in Richtung Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen, werden Maßnahmen wie die Umsetzung der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) und die Verbesserung der erweiterten Herstellerverantwortung sowie die Angleichung von Verordnungen wie die Bauprodukteverordnung (CPR) an Prinzipien der Kreislaufwirtschaft betont.
  5. Kampf gegen den Klimawandel: Zu den wichtigsten Initiativen zur Bekämpfung des Klimawandels auf EU-Ebene gehören Maßnahmen wie ein ehrgeiziges Emissionsreduktionsziel Ziel für 2040 sowie Rechtsvorschriften zur Energieeffizienz. Zudem ist für eine international erfolgreiche Klima- und Energiepolitik die Berücksichtigung der Bedürfnisse anderer Länder grundlegend. Kohlenstoffabscheidung und - speicherung (CCS) sollten ausgebaut werden, allerdings nur für nicht vermeidbare Emissionen eingesetzt werden.
  6. Klimawandelanpassung: Bestehende EU-Strategien und -Gesetze zielen darauf ab, die Anpassung an den Klimawandel intelligenter und systematischer zu gestalten, wobei der Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit und der Förderung naturbasierter Lösungen (NbS) liegt. Das wissenschaftliche Gutachten empfiehlt zudem die Stärkung und Finanzierung von Klimaanpassungsinstrumenten, die Förderung naturbasierter Lösungen für Klima und Biodiversität, die Gewährleistung der Widerstandsfähigkeit von Wasser und die Stärkung der Resilienz von Städten durch grün-blaue Infrastruktur.

Als Schlüsselmechanismen, die in den kommenden Jahren von besonderer Relevanz für die Erreichung der EU- Umwelt- und Klimaschutzziele sein werden, identifiziert die Stellungnahme zudem a) eine Politik des Zusammenhalts und eine gerechte Transformation, b) nachhaltige Finanzierung, c) Digitalisierung und den Einsatz künstlicher Intelligenz sowie d) einen Ausbau der Forschungsfinanzierung (wie im Horizon-Europe-Programm). [mi]

Umweltbundesamt/Bundesamt für Naturschutz: For a green and just transition in Europe.

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