Białowieża: Polen muss Abholzung stoppen oder Strafe zahlen
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am Montag entschieden, dass Polen umgehend die Abholzungsmaßnahmen im Białowieża-Wald einstellen muss, außer in Fällen, die der öffentlichen Sicherheit dienen. Sollte Polen gegen den Beschluss verstoßen, muss die polnische Regierung eine Strafzahlung von mindestens 100.000 Euro pro Tag an die Europäische Kommission leisten. Der NABU begrüßte die Entscheidung. Einziger Wermutstropfen sei, dass der EuGH die Strafe nicht rückwirkend für die bereits seit Juli andauernde Missachtung seiner vorherigen Anordnung verhängt hat. „Das kommt einer Aufforderung gleich, in Zukunft erst auf wiederholte Anordnung des EuGH zu reagieren“, kritisierte NABU-Geschäftsführer Leif Miller.
Der Białowieża-Wald umfasst eine Fläche von über 150.000 ha und beheimatet 20.000 Tierarten und gilt als letzter Urwald Europas. Teile des Waldes sind durch das Natura-2000-Netzwerk geschützt.
Die polnische Regierung hatte 2016 entschieden, den Holzeinschlag in diesem Schutzgebiet zu genehmigen. Damit verstößt Polen gegen EU-Naturschutzrichtlinien. Die EU-Kommission hatte im Juli ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen eingereicht. Bei der Entscheidung des Gerichtshofs handelt es sich um einen Gerichtsbeschluss, der erstmalig auch Strafzahlungen bei Verstoß gegen die einstweilige Anordnung festlegt. Ein ausführliches Urteil in der Hauptsache wird noch folgen.
Polen hat nun 15 Tage Zeit darzulegen, wie es dem Beschluss folgen wird. Wenn die EU-Kommission nicht damit einverstanden ist, werden die Strafzahlungen beginnen. [lr]
Pressemitteilung Gerichtshof der Europäischen Union [engl.]
Reaktion des NABU und NABU-Blog (Beitrag Claus Mayr)