Bundestagswahl 2025: Wer tritt an, verkürzter Briefwahlzeitraum und andere Fristen
56 Parteien und politische Vereinigungen wollen am 23. Februar bei der Bundestagswahl antreten, allerdings muss der zuständige Ausschuss prüfen, ob alle Kriterien erfüllt wurden. Wer Briefwahl machen möchte, muss beachten, dass dafür voraussichtlich nur rund zwei Wochen Zeit bleiben.
Der Bundestagswahlausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung am 13. und 14. Januar über die Anerkennung von politischen Vereinigungen als Parteien zur Bundestagswahl. Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 7. Januar 2025, 18:00 Uhr, haben 56 Vereinigungen der Bundeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Bundestagswahl 2025 angezeigt. Ob alle antreten werden, ist aber noch nicht final entschieden.
Der Bundeswahlausschuss wird für alle Wahlorgane zur bevorstehenden Bundestagswahl verbindlich feststellen,
- welche Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren. Diese Parteien können Wahlvorschläge bei den Landes- und Kreiswahlleitungen einreichen, ohne Unterstützungsunterschriften vorlegen zu müssen.
- welche sonstigen Vereinigungen, die der Bundeswahlleiterin ihre Beteiligung an der Wahl des 21. Deutschen Bundestages angezeigt haben, für diese Wahl als Parteien im Sinne des § 2 Parteiengesetz anzuerkennen sind und damit Wahlvorschläge bei den Landes- und Kreiswahlleitungen einreichen können, für die sie unter anderem entsprechende Unterstützungsunterschriften nachweisen müssen.
Gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses kann eine Partei oder Vereinigung innerhalb von vier Tagen nach Bekanntgabe eine Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht erheben. Das Bundesverfassungsgericht muss dann bis zum 23. Januar 2025 über die Beschwerden entscheiden. Zum Vergleich: Bei der letzten Bundestagswahl im Jahr 2021 waren 87 Beteiligungsanzeigen fristgerecht eingegangen.
„Jede abgegebene Stimme ist ein Zeichen für eine starke Demokratie“: Bundeswahlleiterin weist auf engen Zeitraum für Briefwahl hin
Wahlberechtigte müssen durch die vorgezogenen Neuwahlen ihre Briefwahlunterlagen „schneller bei ihrer Gemeinde beantragen, ausfüllen und zurücksenden, als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist“, informierte die Bundeswahlleiterin Ruth Brandt und rät, die Briefwahl entsprechend frühzeitig zu beantragen.
Die gesamte Wahlorganisation folge engen, per Rechtsverordnung festgelegten Fristen, die gegenüber einer Wahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode verkürzt seien. Deshalb bereiten sich die meisten Wahlämter in Deutschland auf einen Beginn der Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar 2025 vor. „Ein früherer Beginn wird in den meisten der 299 Wahlkreise nicht möglich sein, da die Stimmzettel erst gedruckt werden können, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind und am 30. Januar 2025 die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entschieden haben.“
Ein rechtzeitiger Eingang der Wahlbriefe bei der auf dem Wahlbrief aufgedruckten Stelle muss bis 18 Uhr am Wahltag, dem 23. Februar 2025, erfolgen. Verspätet eingehende Wahlbriefe könnten bei der Auszählung der Stimmen nicht berücksichtigt werden. Wem der Versand auf dem Postweg zu unsicher ist – „die Deutsche Post stellt sicher, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen“ – könne den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben oder jemanden bitten, dies zu übernehmen.
Beteiligung Auslandsdeutscher setzt Eintrag im Wählerverzeichnis voraus
Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, kann nicht wählen. Am 2. Februar 2025 endet die Frist für Deutsche im Ausland für die Eintragung in das Wählerverzeichnis. Wenn Deutsche mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, muss der ausgefüllte und persönlich handschriftlich unterschriebene Antrag pünktlich postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung bei der zuständigen Gemeindebehörde (letzte Heimatgemeinde in Deutschland) ankommen. [jg]
Bundeswahlleiterin:
Der neue Bundestag hat 630 Sitze
Wie war das nochmal mit der Erst- und der Zweitstimme? Das neue Wahlverfahren (ohne Direkt- und Überhangmandate) und wie letztlich die Anzahl der Abgeordneten aus den 299 Wahlkreisen in den 16 Bundesländern im Bundestag mit künftig 630 Plätzen zustandekommt, wird auf der Sonnenseite der Mathematik in einem Erklävideo Schritt für Schritt erläutert.
Bundestagswahl 2025 - Neues Wahlverfahren kurz erklärt
Wem das zu zahlenlastig ist, kann auch bei Explain it simple nachschauen: