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Das neue EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur
EU-News | 22.06.2022
#Biodiversität und Naturschutz

Das neue EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur

Junges Pflänzchen im Sonnenlicht
© pixabay/eko pramono

Mehrfach verschoben und nun doch veröffentlicht: Die EU-Kommission hat ihr lang erwartetes EU Restoration Law, das EU-Wiederherstellungsgesetz für die Natur, vorgelegt. Umweltverbände reagierten positiv bis kritisch. Sie nannten sowohl starke Elemente als auch noch zu behebende Schwächen.

Das EU-Naturwiederherstellungsgesetz besteht aus mehreren – derzeit nur auf Englisch vorliegenden – Dokumenten:

Vorschlag für eine Verordnung (PDF, 80 S.)

ein Dokument mit allen sieben Anhängen zur Verordnung zu Gruppen von Lebensraumtypen (PDF, 52 S.)

Einem Dienststellendokument mit einer Zusammenfassung (PDF, 4 S.) von insgesamt 10 umfangreichen Verträglichkeitsprüfungen und Bewertungen (Überblicksseite)

Was steckt drin?

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur soll Schäden an der europäischen Natur bis 2050 beheben. Der Verordnungsvorschlag legt EU-weit rechtlich verbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur in verschiedenen Ökosystemen vor:

  • Bis 2030 sind auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur durchzuführen,
  • ebenfalls bis 2030 sind alle natürlichen und naturnahen Ökosysteme auf den Weg der Erholung zu bringen und
  • bis 2050 sollen 100 Prozent der schützenswerten Ökosysteme an Land und 90 Prozent der Meere in einen guten ökologischen Zustand gebracht werden. Im laufenden Mehrjährigen Finanzrahmen stünden rund 100 Milliarden Euro für biologische Vielfalt zur Verfügung – darunter auch für Renaturierungsmaßnahmen.

Die EU-Mitgliedstaaten sollen mit Beteiligung von Wissenschaft und Öffentlichkeit nationale Wiederherstellungspläne entwickeln. Es gibt spezifische Regeln für die Governance - also Überwachung, Bewertung, Planung, Berichterstattung und Durchsetzung -, die sicherstellen sollen, dass die Behörden die damit verbundenen Fragen der biologischen Vielfalt, des Klimas und der Lebensgrundlagen gemeinsam berücksichtigen. Zu den vorgeschlagenen Zielen gehören außerdem:

  • Umkehrung des Rückgangs der Bestäuberpopulationen bis 2030 und Steigerung der Bestände ab 2030;
  • Kein Nettoverlust an städtischen Grünflächen bis 2030, eine Zunahme um 5 Prozent bis 2050, ein Mindestanteil von 10 Prozent an Baumkronen in jeder europäischen Stadt und jedem Vorort sowie ein Nettogewinn an Grünflächen, die in Gebäude und Infrastruktur integriert sind,
  • In Agrar-Ökosystemen: allgemeine Zunahme der biologischen Vielfalt und positiver Trend bei Grünlandschmetterlingen, Ackervögeln, organischem Kohlenstoff in Ackerboden-Mineralböden und Landschaftselementen mit hoher Artenvielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen;
  • Wiederherstellung und Wiedervernässung von entwässerten Mooren unter landwirtschaftlicher Nutzung und von Torfabbaugebieten;
  • In Waldökosystemen: allgemeine Zunahme der biologischen Vielfalt und positiver Trend bei der Vernetzung der Wälder, dem Totholz, dem Anteil der Wälder mit ungleichmäßigem Alter, den Waldvögeln und dem Bestand an organischem Kohlenstoff;
  • Wiederherstellung von Meereslebensräumen wie Seegras oder Sedimentböden und Wiederherstellung der Lebensräume von ikonischen Meeresarten wie Delfinen und Schweinswalen, Haien und Seevögeln;
  • Beseitigung von Flussbarrieren, so dass bis 2030 mindestens 25.000 Kilometer Flüsse in frei fließende Flüsse umgewandelt werden.

Reaktionen aus Brüssel und Berlin

Das Europäische Umweltbüro (EEB) kommentierte gemeinsam mit dem WWF-Europabüro, BirdLife und ClientEarth den Gesetzesvorschlag positiv, lobte die Stärken des Vorschlags, nannte aber auch Verbesserungsbedarf.

Starke Elemente seien das übergreifende 20-Prozent-Ziel für flächenbezogene Wiederherstellungsmaßnahmen an Land und im Meer bis 2030 sowie zeitlich begrenzte Wiederherstellungsverpflichtungen für natürliche Lebensräume und die ergebnisorientierten Ziele für die Wiederherstellung von Agrar- und Waldökosystemen. Auch die nationalen Wiederherstellungspläne, in denen festgelegt ist, was wo wiederhergestellt werden soll und wie dies finanziert werden soll, seien begrüßenswert. Die angekündigte Überprüfung durch die Kommission sei ebenfalls vielversprechend, müsse allerdings „robuster“ gestaltet werden, damit angemessen überwacht wird, ob die Ziele auch durchgesetzt werden.

Mängel: Den Verbänden fehlt ein Schutzmechanismus für die Wiederherstellung der Meeresumwelt, der die Ineffektivität der Gemeinsamen Fischereipolitik in Sachen zerstörerische Fischereipraktiken behebt [siehe auch Reaktion Seas At Risk et al.]. Auch sei zwar positiv, dass es einen separaten Artikel über die Sanierung von Flüssen und Überschwemmungsgebieten gibt, aber das Gesetz sollte quantifizierte und zeitgebundene Ziele enthalten, um Flussbarrieren zu beseitigen. Die Mitgliedstaaten sollten verpflichtet werden, bis 2030 15 Prozent der Flusslänge (178.000 Kilometer) in frei fließende Flüsse umzuwandeln und Überschwemmungsgebiete wiederherzustellen. Die Zielvorgaben für die Wiedervernässung von Mooren sollten verschärft und Schlupflöcher geschlossen werden, damit ein höherer Anteil der landwirtschaftlich genutzten Moore wiedervernässt wird. Schließlich seien entwässerte Moore für fünf Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in der EU verantwortlich.

Die Waldschutzorganisation FERN forderte flankierend ein neues EU-Gesetz für das Moniotoring zum Schutz der Wälder, das auch von Wissenschaft und Zivilgesellschaft unterstützt wird - nicht nur ausgebremst von der Forstindustrie. Lobbyisten hätten versucht, Wälder als Ökosysteme ganz aus dem Gesetz zu nehmen.

Der Geschäftsführer des Umweltdachverbandes Deutscher Naturschutzring, Florian Schöne, kommentierte: „Die EU-Kommission setzt heute ein längst überfälliges Signal für den Schutz der biologischen Vielfalt und für die Umsetzung des Europäischen Green Deal. Eine weitere Verzögerung wäre angesichts der fortschreitenden Biodiversitätskrise keinesfalls vertretbar gewesen und hätte die Glaubwürdigkeit der EU-Kommission aufs Spiel gesetzt.“ Gerade in Zeiten multipler Krisen könne ein ambitioniertes Naturschutzpaket einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Klimakrise und zur Stärkung der weltweiten Ernährungssicherheit leisten, so Schöne.

Der BUND freute sich zwar, dass das neue Renaturierungsgesetz nun endlich vorliege, bewertete es aber kritisch: „nicht der ganz große Wurf“, die EU-Kommission „bleibt auf halbem Weg stehen“. An vielen Stellen des Textes gebe es „gefährliche Lücken“ mit zu vielen Spielräumen für einen wirksamen Schutz der Natur an Land und auf See. Außerdem habe die EU-Kommission auf den letzten Metern die Verpflichtung für die Mitgliedstaaten gestrichen, zehn Prozent der Agrarlandschaft für die Natur zu reservieren. In Meeresschutzgebieten fehlten „No-Take-Zonen“, um zerstörerische Bodenfischerei zu unterbinden. „Völlig unverständlich“ sei zudem, dass das Thema Finanzierung komplett außen vorgelassen werde.

Der NABU nannte die Veröffentlichung einen „historischen Moment für den Naturschutz“. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger sagte: „Wiedervernässte Moore, gesunde Wälder, Salz- und Seegraswiesen sind nicht nur wichtig für die Artenvielfalt. Sie helfen auch, klimaschädliche Treibhausgase zu speichern. Ich appelliere daher an die Bundesregierung, diese Gesetzesentwürfe im Rat zu unterstützen und wo nötig zu verbessern. Sie müssen dann auch so schnell wie möglich in Deutschland umgesetzt werden.“ Darüber hinaus müsse Deutschland mit einem guten nationalen Wiederherstellungsplan vorangehen. Dieser benötige eine innovative Programmarchitektur, und müsse sowohl die Bundesländer mit einbeziehen als auch einen Fokus auf Meere legen. [jg]

 

EU-Kommission: Green Deal: pioneering proposals to restore Europe's nature by 2050 and halve pesticide use by 2030 sowie Questions and Answers on Nature Restoration Law (europa.eu) und Factsheet - Nature Restoration Law (europa.eu)

Reaktionen:

EEB, WWF, BirdLife, ClientEarth: EU nature restoration law: Huge opportunity to fight biodiversity and climate crises – NGO reaction

FERN: Nature Restoration Law offers hope for EU’s stricken forests

DNR: EU-Kommission setzt wichtiges Signal für mehr Naturschutz

BUND: EU-Naturschutzpaket nimmt Mitgliedstaaten endlich in die Pflicht – Aber noch viele Lücken

NABU zu Renaturierungszielen der EU: Historischer Moment für den Naturschutz

Erfolgreich: #Move4nature

Laufend, radelnd, rudernd… eine Strecke einmal rund um die Welt haben Naturschutzaktive in Europa für ein ehrgeiziges EU-Wiederherstellungsgesetz in der Natur zurückgelegt. Das ist das Ergebnis der gemeinsamen Kampagne #WeMove4nature , die Kilometer sammelte, um für den Schutz und die Renaturierung von Ökosystemen zu werben.

Restauration in progress - biologische Vielfalt auf Achse
 

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