Die Brüssel-Saga: Hängt der Amtsantritt am EU-Austritt?

Die EU-Kommission hat am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahren gegen London eingeleitet, weil sich die Regierung weigert, eine*n Kommissar*in aufzustellen.
Brüssel verschickte nach eigenen Aussagen ein förmliches Aufforderungsschreiben an das Vereinigte Königreich, da es „gegen seine Verpflichtungen aus dem EU-Vertrag verstößt“, weil das Land keine*n Kandidat*in die neue Kommission unter Ursula von der Leyen vorschlägt. Denn mit der abermaligen Verschiebung des Brexits vom 31. Oktober 2019 auf spätestens den 31. Januar 2020 muss das UK strenggenommen durch eine*n Repräsentant*in im Team von der Leyens vertreten sein, das Anfang Dezember seine Arbeit aufnehmen will.
Die Behörden des Vereinigten Königreichs hätten bis Freitag, den 22. November, Zeit, Stellung zu nehmen. Die kurze Frist sei dadurch gerechtfertigt, dass die nächste Kommission ihre Arbeit so schnell wie möglich aufnehmen müsse.
Nach Prüfung dieser Stellungnahmen oder falls innerhalb dieser Frist keine Stellungnahmen eingehen, kann die Kommission gegebenenfalls eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgeben.
Wie steht es um die Nachnominierten?
Wie das Nachrichtenmagazin Politico am späten Donnerstagabend berichtete, bekamen die nachnominierten Kandidat*innen für Frankreich und Rumänien Thierry Breton und Adina-Ioana Vălean von den Europaabgeordneten grünes Licht. Der ungarische Kandidat Olivér Várhelyi konnte in seiner Anhörung nicht überzeugen und muss bis Montag weitere Fragen schriftlich beantworten.
Ob das EU-Parlament am 27. November im Plenum über die gesamte EU-Kommission abstimmen wird, erscheint zum jetzigen Zeitpunkt eher fraglich. [aw]