„Die Gaspreisbremse darf keine Energiesparbremse sein, sondern muss einen klaren Anreiz zum Sparen setzen“

Die Heizsaison hat begonnen und viele Menschen befürchten, nur bibbernd durch den Winter zu kommen. Im August forderte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gemeinsam mit dem DNR, der DENEFF und der GIH, die Energieeffizienz dauerhaft zu steigern, indem mehr in effiziente Gebäude, Unternehmen und öffentliche Infrastruktur investiert wird. Hier muss die Bundesregierung deutlich nachbessern, sagt Thomas Engelke vom VZBV.
Welche Maßnahmen sind erforderlich, damit aus den Lippenbekenntnissen und Appellen der Politik Handeln wird und tatsächlich strukturelle Investitionen folgen?
Energieeffizienz ist eine der Säulen der Energiewende, die oft unterschätzt wird. Durch Krieg und Trockenzeiten sind Gas und Strom knappe Güter geworden, jede eingesparte Kilowattstunde Gas und Strom hilft, die Versorgung zu sichern, die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern und die Geldbeutel der Verbraucher*innen zu schonen. Bei Haushaltsgeräten hat sich in den letzten zehn Jahren viel getan. Wer in seiner Wohnung zum Beispiel einen energieeffizienten Kühlschrank oder LED-Leuchten verwendet, verbraucht deutlich weniger Strom und Geld. Dagegen bleibt der Gebäudebereich weiter das Sorgenkind der Energieeffizienz. Studien zeigen, dass sich Häuser mit hohem Effizienzstandard auf lange Sicht rechnen. Gerade hier hat die Politik in der Vergangenheit aber die falschen Rahmenbedingungen gesetzt, und sie tut es immer noch. Anstatt die finanzielle Förderung zu verbessern, wurden mit der jüngsten Reform der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) die Fördersätze für Einzelvorhaben sogar gekürzt. Die Engpässe bei Handwerkern und Material kommen hinzu und verhindern, dass endlich genügend Gebäude energetisch hochwertig saniert werden. Hier muss die Bundesregierung deutlich nachbessern.
Die geplante Gasumlage zur Rettung klammer Energiekonzerne ist vom Tisch. Stattdessen soll es eine Gaspreisbremse geben, die auch privaten Haushalten zugutekommt. Wie muss die gestaltet werden, damit sie sozial gerecht ist?
Die Gaspreisbremse muss erstens die privaten Haushalte bei den extrem hohen Gasrechnungen entlasten. Das betrifft insbesondere die Haushalte mit geringem, aber auch zunehmend mit mittlerem Einkommen, die nicht wissen, wie sie zum Beispiel eine fünffach höhere Gasrechnung noch bezahlen können. Daher sollten zusätzlich direkte Pro-Kopf-Zahlungen an diejenigen erfolgen, die es wirklich brauchen. Zweitens darf die Gaspreisbremse keine Energiesparbremse sein, sondern muss weiter einen klaren Anreiz zum Energiesparen setzen. Wir alle müssen Energie sparen, um über diesen und den kommenden Winter zu kommen. Die Gasknappheit ist der Grund für die hohen Preise. Und drittens muss die Gaspreisbremse unbürokratisch und einfach umzusetzen sein. Das ist kein leichtes Unterfangen für die Bundesregierung, aber nur so kann die Maßnahme erfolgreich sein.
Die Gaspreisbremse ist ein Schritt auf dem Weg zur Bewältigung der Energiekrise. Was ist noch nötig, um Verbraucherinnen und Verbraucher weiter zu entlasten?
Aktuell zahlen private Haushalte Mondpreise für Energie, insbesondere für Gas und Strom. Das gezahlte Geld löst sich dabei aber nicht in Luft auf. Im Gegenteil, es sammelt sich auf den Konten von Unternehmen und einigen Staaten, die Erdgas, Öl und Kohle teuer verkaufen. Bei den Unternehmen unternimmt die Europäische Union erste mutige Schritte, um zum Beispiel Zufallsgewinne bei Strom und fossilen Energien zu deckeln oder abzuschöpfen. Das ist auch überfällig. Unternehmen haben für diese großen Gewinne keinerlei Extraleistung erbracht, gleichzeitig ächzen Verbraucher*innen unter der Preislast. Normale Markt- und Wettbewerbsmechanismen versagen in der aktuellen Gaspreiskrise. Daher ist es richtig, dass der Staat eingreift und dass den privaten Haushalten in der Krise zu viel gezahltes Geld zurückgezahlt wird. Geld von anderen Staaten zurückzufordern, ist ungleich schwieriger. Es ist aber ernsthaft in Erwägung zu ziehen, ein EU-Preislimit für Gas durch eine europäische Koordination im Einkauf umzusetzen. Die Europäische Union ist mit Abstand die größte Käuferin von Flüssiggas (LNG) am Spotmarkt. Sie könnte dieses starke Gewicht gegenüber Gas exportierenden Ländern und auf den globalen LNG-Spotmärkten einsetzen, um den Preis für importiertes Erdgas zu begrenzen. Dieses Preislimit könnte an der europäischen Gasbörse erfolgen. Im Gegensatz zu einem klassischen Preisdeckel würden bei einem koordinierten Preislimit im Einkauf keine hohen Zusatzkosten für den Staatshaushalt anfallen. Gleichzeitig würden private Haushalte und Unternehmen substanziell entlastet werden. Die Einsparungen könnten mehrere hundert Milliarden Euro betragen.

Sie unterstützen die Kampagne „80 Millionen gemeinsam für den Energiewechsel“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Was kann ich als einzelne Verbraucherin konkret tun?
Nur gemeinsam werden wir die Energiepreiskrise meistern können. Alle müssen dazu einen Einsparbeitrag leisten: Industrie, Handel, Gewerbe, öffentlicher Sektor und die privaten Haushalte. Jede Verbraucherin kann zuhause sparen. Insbesondere sind natürlich die Haushalte mit überdurchschnittlichem Verbrauch gefragt. Zum Beispiel sollte die Heizung richtig eingestellt sein, die Heiztemperatur kann niedriger eingestellt und der Warmwasserverbrauch verringert werden. Sparprogramme von Wasch- und Spülmaschinen sollten konsequent genutzt werden, und der Wäschetrockner könnte auch einmal Pause machen. Verbraucher*innen können zudem ihre Gas- und Stromzähler regelmäßig ablesen. Dann wissen sie, wie hoch ihr Energieverbrauch ganz konkret ist und können besser gegensteuern. Leider haben aber nicht alle freien Zugang zu ihren Zählern.
Die Bundesregierung will mit dem sogenannten Klimageld Anreize für mehr klimaverträgliches Verhalten schaffen. Ist doch gut, oder?
Das Klimageld hat mit der Energiepreiskrise zunächst einmal gar nichts zu tun. Die Bundesregierung bepreist seit Anfang des Jahres 2021 den Verbrauch von CO2 bei Heiz- und Kraftstoffen. Jeder Verbraucher zahlt also einen Preis für CO2, wenn er Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel einkauft. Grundsätzlich ist das zu begrüßen, weil damit der Umstieg auf erneuerbare Energien, wie zum Beispiel Wärmepumpen und E-Autos, unterstützt wird. Der Haken dabei ist nur, dass das von den privaten Haushalten eingezahlte Geld für den CO2-Preis bei der Regierung landet. Der Vzbv fordert seit langem, dass dieser von der Gesamtgruppe der privaten Haushalte eingezahlte CO2-Preis an diese Gruppe wieder vollständig zurückerstattet wird und zwar mittels eines Pro-Kopf-Geldbetrages. Damit würden die Haushalte als Gruppe nicht zusätzlich belastet, gleichzeitig aber ein Anreiz zum Umstieg auf erneuerbare Energien gesetzt werden.
Was muss aus Ihrer Sicht geschehen, damit das Klimageld ab dem kommenden Januar tatsächlich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommt und diese entlastet?
Zum einen muss ein Auszahlungsweg eingerichtet werden, mit dem das Klimageld an alle Bürger*innen ausgezahlt werden kann. Zusätzlich muss die Verwendung der Einzahlungen als CO2-Preis für andere Aufgaben des Staates gestoppt werden, damit diese Mittel wieder an die privaten Haushalte rückerstattet werden können. Das Bundesfinanzministerium hat im Sommer zwar die rechtlichen Voraussetzungen im Jahressteuergesetz 2022 auf den Weg gebracht, die konkrete Umsetzung und die erforderlichen finanziellen Mittel lassen aber weiter auf sich warten. Die Bundesregierung muss hier mit Hochdruck nachbessern, damit das Klimageld noch im Jahr 2022 an die Verbraucher*innen ausgezahlt werden kann.
Niemand soll frieren, verspricht die Politik hoch und heilig. Dennoch fürchten viele Menschen genau das in diesem Winter, obwohl Privathaushalte anteilig den geringsten Energieverbrauch haben. Ihr Verband fordert, die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zu stärken. Was heißt das genau?
Niemand weiß heute, wie sich die Energiepreise bis Ende des Jahres und darüber hinaus entwickeln werden. Da die Verbraucherpreise die Börsenpreise erst zeitverzögert abbilden, muss mit noch weiter steigenden Gas- und Strompreisen gerechnet werden. Sollten die erfolgten und geplanten finanziellen Unterstützungsmaßnahmen für einige Haushalte nicht ausreichen, könnten sie ihre Rechnungen nicht bezahlen. Dann drohen Energiesperren. Auch hier weiß niemand genau, wie viele Haushalte diesen Winter zusätzlich von Energiesperren bedroht sind. Für den Fall der Fälle muss die Bundesregierung jetzt ein Moratorium für Strom- und Gassperren einführen, damit diejenigen, die ihre Energierechnung trotz allem nicht zahlen können, nicht frieren oder im Dunkeln sitzen müssen.
Das Moratorium muss zusätzlich durch eine bessere staatliche Finanzierung unterlegt werden. Es ist zu gewährleisten, dass die betroffenen Verbraucher*innen ihre Schulden gegenüber den Energieversorgungsunternehmen begleichen können. Das Sozialrecht sieht grundsätzlich bereits eine Möglichkeit vor, wie der Staat dabei helfen kann. Dieses Instrument sollte in der aktuellen Energiepreiskrise verstärkt genutzt und der Zugang zu dieser Hilfeleistung vereinfacht werden.
Das Interview führte Marion Busch.
Der Interviewpartner
Dr. Thomas Engelke ist Teamleiter Energie und Bauen beim Verbraucherzentrale Bundesverband.