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Erneuerbare-Energien-Richtlinie: Punktsieg für die Atomenergie
EU-News | 28.06.2023
#EU-Umweltpolitik #Klima und Energie

Erneuerbare-Energien-Richtlinie: Punktsieg für die Atomenergie

Kühltürme Atomkraftwerk
© AdobeStock/Ricochet64
Kühltürme eines Atomkraftwerks

Monatelang hatten EU-Parlament, EU-Mitgliedstaaten und Kommission um eine Lösung im Streit um die Novellierung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) gerungen. Am 16. Juni wurde schließlich eine Einigung bei den strittigen Themen erzielt. Frankreich hatte bislang blockiert und nun erreicht, dass die EU die Rolle der Kernenergie bei der Umsetzung der Klimaziele anerkennt.

Der nun vorliegende Kompromiss entspreche „Frankreichs Erwartungen“, ließ Agnès Pannier-Runacher, Frankreichs Ministerin für die Energiewende, nach dem Treffen des Ausschusses der Ständigen Vertreter (COREPER) verlauten, bei dem die EU-Kommission eine ergänzende Erklärung verteilte. In der Erklärung heißt es: „Die Kommission räumt ein, dass neben den erneuerbaren Energien andere fossilfreie Energiequellen dazu beitragen, Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen für die Mitgliedstaaten, die auf solche Energiequellen setzen.“ Ein Achtungserfolg für die Atomkraft.

Frankreich, das seinen Strom nach wie vor zu 70 Prozent aus der Kernenergie bezieht und mindestens sechs neue Kernkraftwerke in Betrieb nehmen will, hat damit zwar nicht erreicht, dass die Atomkraft künftig als „grüne“ Technologie gilt. In einigen Punkten hat das Land jedoch Boden gutgemacht für die Kernenergie:

  • Mitgliedstaaten, die ihren nationalen Zielbeitrag zum EU-2030-Ziel erfüllen und deren Industrien nahezu ausschließlich dekarbonisierte Brennstoffe, sprich: Atomkraft, nutzen, können einen Teil des Wasserstoff-Unterziels in der Industrie durch Wasserstoff, der aus Atomstrom gewonnen wird, substituieren.
  • Produktionsanlagen von Ammoniak, die sogenannte „graue“ Wasserstofftechnologie nutzen und die auf die Erzeugung von „grünem“ Wasserstoff umgerüstet werden sollen, können von den Anforderungen der Richtlinie für erneuerbare Energien ausgenommen werden. Dazu muss nachgewiesen werden, dass der Transformationsprozess bis spätestens 2035 eingeleitet wird. So könnte Frankreich für einen größeren Teil seiner Ammoniak-Produktion nach wie vor Atomstrom einsetzen, kommentierte Sven Giegold, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium.

Auch wenn die Atomkraft somit weiterhin nicht zu den erneuerbaren Energien zählt und förderfähig ist – dass sie überhaupt berücksichtigt werden kann, sei „Greenwashing“ so der Deutsche Naturschutzring (DNR), der grüne EU-Parlamentarier Michael Bloss spricht gar von einem „Skandal".

Die französische Energieministerin wertete die Erklärung der EU-Kommission als „historisch“, denn die Kernenergie werde als nützlich für die Dekarbonisierung der Wasserstofferzeugung anerkannt. Bei allen zukünftigen Diskussionen zu diesem Thema werde man die Anerkennung als verbindlich betrachten, hieß es aus Paris.

Not fit for 55 yet

Parteiübergreifend herrscht in Brüssel und Berlin Erleichterung über den ausgehandelten Kompromiss zur RED. Nachdem auch der Industrieausschuss des EU-Parlaments (ITRE) zugestimmt hat, ist der Weg nun frei für eine Verabschiedung durch das EU-Parlament Mitte September. Während die Novellierung in Deutschland als „Durchbruch“ gefeiert wird, machte ein am Montag, 26. Juni, vom EU-Rechnungshof veröffentlichter Sonderbericht Schlagzeilen. Die EU werde ihre CO₂-Einsparziele 2030 verfehlen, heißt es darin.

Schon bei der Erreichung des Energieeffizienzziels 2020 hat es laut Rechnungshof „die größten Probleme“ gegeben. Das Einsparziel sei letztendlich nur erreicht worden, weil durch die Finanzkrise 2009 und die Coronakrise weniger Energie verbraucht worden sei und einige Mitgliedstaaten ihre Bilanz durch den Kauf von Emissionszertifikaten verbessert hätten. Dass die Treibhausgas-Emissionen um 55 Prozent bis 2030 (im Vergleich zu 1990) gesenkt werden können, wie im „Fit for 55“-Paket vorgesehen, zweifelt der Rechnungshof an. Das 2030-Ziel drohe an der unzureichenden Finanzierung der ehrgeizigen Ausbauziele, insbesondere seitens der Privatwirtschaft, zu scheitern.

Berichterstatterin Joëlle Elvinger fordert zugleich mehr Transparenz über die Leistung der EU und der Mitgliedstaaten bei ihren Maßnahmen zur Erreichung der Klima- und Energieziele ein: „Die Prüfer fanden kaum Informationen über die tatsächlichen Kosten, die dem EU-Haushalt, den nationalen Haushalten und der Privatwirtschaft durch die Klimapolitik entstehen, sowie über Maßnahmen, die sich als erfolgreich erwiesen haben.“

Das steckt in der Novellierung Erneuerbare-Energien-Richtlinie

Übergeordnetes Ziel ist, den Anteil der Erneuerbaren am Gesamtenergieverbrauch in der EU bis 2030 rechtsverbindlich auf 42,5 Prozent zu steigern. Da die Sektoren Verkehr, Gebäude- und Industrie zusammen verantwortlich für rund 70 Prozent der Treibhausgasemissionen in der EU sind, soll es insbesondere für diese Sektoren höhere bzw. verbindliche Ziele geben zur Deckung des Energiebedarfs aus Erneuerbaren.

So muss der Verkehrssektor bis 2030 mindestens 29 Prozent erneuerbare Energien für seinen Endenergieverbrauch verwenden oder seine Treibhausgase bis 2030 um mindestens 14,5 Prozent reduzieren. Der Gebäudesektor soll bis 2030 gut die Hälfte seines Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Die Gebäudeziele sind allerdings nur indikativ, also nicht rechtsverbindlich. Außerdem soll Wasserstoff, der von der Industrie verwendet wird, soll bis 2030 zu 42 Prozent und bis 2035 zu 60 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammen.

Für E-Fuels (RFNBOs) im Flugsektor wird eine Quote eingeführt: Von 1,2 Prozent bis 2030 hin zu 35 Prozent bis 2050. Insgesamt müssen dann 70 Prozent der Flugkraftstoffe bis 2050 erneuerbar sein. Vereinbart wurde außerdem eine dauerhafte Beschleunigung für Genehmigungsverfahren für den Ausbau von erneuerbaren Energien und Netzen.

Die Nachhaltigkeitskriterien für Bioenergie wurden nicht überarbeitet: Waldbiomasse gilt weiterhin als erneuerbare Energie.

Der DNR zeigt sich enttäuscht von der Novellierung: Er kritisiert die wenig ambitionierten Ausbauziele der Erneuerbaren, das Festhalten an der Verbrennung von Waldbiomasse und den Kompromiss zur Atomkraft. [ym]

Quellen:

Deklaration EU-Kommission

Sonderbericht EU-Rechnungshof

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