EU-Kommission: So soll Großbritannien gehen

Die EU-Kommission hat am Mittwoch ihren Entwurf über das Austrittsabkommen mit Großbritannien vorgelegt.
Der Entwurf umfasst sechs Teile: die einleitenden Bestimmungen, Bestimmungen zu den Bürgerrechten, Bestimmungen zu anderen Fragen, die im Zuge des Austritts zu klären sind, wie vor dem Austritt in Verkehr gebrachte Waren, die Finanzregelung, die Übergangsregelungen und institutionellen Bestimmungen sowie einem Protokoll über Irland und Nordirland.
In Artikel 7 werden in knapper Form Umweltaspekte abgehandelt: Das EU-Umweltrecht solle „in Bezug auf Import, Export, Transport und Freigabe von Substanzen, Materialien, Pflanzen- und Tierarten“ in Großbritannien weiterhin gelten.
Der Entwurf wird dem Rat und der Lenkungsgruppe „Brexit“ des EU-Parlaments zur Erörterung übermittelt, bevor er dem Vereinigten Königreich für Verhandlungen vorgelegt wird.
Im Hinblick auf seine Tagung am 22. und 23. März hat der Europäische Rat das Vereinigte Königreich aufgefordert, mehr Klarheit in seinen Standpunkt zum Rahmen der künftigen Beziehungen zu bringen. Auf der Tagung werden voraussichtlich zusätzliche Leitlinien verabschiedet. [aw]
Entwurf des Austrittsabkommens
Pressemitteilung der EU-Kommission