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EU-Lieferkettengesetz kommt, aber mit Mängeln
EU-News | 26.03.2024
#EU-Umweltpolitik #Wirtschaft

EU-Lieferkettengesetz kommt, aber mit Mängeln

Ein Hafen, an dem Güter verladen werden.

Am 15. März stimmte der EU-Rat nach langem Ringen nun doch für das EU-Lieferkettengesetz. Zwar überwiegt die Freude hierüber in den Umweltorganisationen. Gravierende Abschwächungen der Richtlinie und die Rolle der FDP im Einigungsprozess trüben diese aber.

Das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) kommt - trotz German Vote. Darauf haben sich am 15. März die Mitgliedstaaten der EU nach langem Ringen geeinigt. Zwar hatte Deutschland sich am Schluss wie vorausgesehen bei der Abstimmung enthalten, was faktisch einer Nein-Stimme gleichkommt. Die notwendige Mehrheit im Rat erhielt die Richtlinie dennoch.

Um den EU-Rat in der dritten Abstimmung endlich passieren zu können, war der Verhandlungstext zuvor noch einmal geöffnet und in der Konsequenz deutlich abgeschwächt worden. So sollen nur noch Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeiter*innen und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, während im vorherigen Entwurf noch von einem Grenzwert von 300 Millionen Euro die Rede war. Nach einer mehrjährigen Übergangsphase soll die Richtlinie dann ab 2032 auch für alle Unternehmen ab 1.000 Mitarbeiter*innen gelten. Zudem sind Firmen ab einem bestimmten Schwellenwert nicht verpflichtet, Klimaübergangspläne zu erstellen und diese mit finanziellen Anreizen für das Management zu stärken. Das deutsche Lieferkettengesetz sieht im Vergleich dazu strengere Schwellenwerte vor.

Generell sind betroffene Unternehmen durch das Lieferkettengesetz in der Pflicht, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken bei ihren Lieferanten zu analysieren und möglichst auszuschließen. Zudem soll ein Schadensausgleich erfolgen und Firmen müssen Verfehlungen transparent machen. Sofern sie eine Mitverantwortung für Schäden tragen, haften sie und können entsprechend vor europäischen Gerichten auf Schadenersatz verklagt werden. Auch eine Einrichtung von Beschwerdemechanismen bei den Auftraggebern der Zulieferer sieht die Richtlinie vor, damit Beschäftigte auf Probleme aufmerksam machen können.

Umweltorganisationen kritisieren Abschwächungen des Gesetzes und Enthaltung Deutschlands

Vonseiten zahlreicher Umweltorganisationen erntet das Lieferkettengesetz aufgrund der in den letzten Monaten vorgenommenen Abschwächungen Kritik. Zudem wird insbesondere Deutschlands Rolle als Blockierer der Richtlinie scharf kritisiert. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe schlussfolgerte hierzu: „Die Enthaltung Deutschlands bei der Abstimmung ist ein Armutszeugnis in Sachen Umwelt- und Menschrechte. (…) Zum Glück lässt sich Europa, im Gegensatz zur Bundesregierung, aber nicht von der FDP erpressen. Deutschland hat sich durch sein Verhalten in diesem Gesetzesprozess in Europa schwer geschadet und weiter isoliert“.

Für Patrick Rohde vom BUND bleibt ein „übler Nachgeschmack“ im Hinblick auf die Richtlinie und den auch durch die FDP bedingten monatelangen Einigungsprozess um sie. Letzterer hätte „Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit und Verlässlichkeit der Bundesregierung“ genährt. Auch die Organisation Germanwatch ordnet die Abschwächungen an der Richtlinie in letzter Minute als „schmerzhaft“ ein. Besonders „bitter“ sei zudem, dass das europäische Lieferkettengesetz nur für etwa 0,1 Prozent der Unternehmen in Europa gelten soll.

Der europäische Zusammenschluss von Umweltorganisationen, Friends of the Earth Europe (FoE Europe), dessen Mitglied der BUND ist, weist in seinem Statement auf weitere Mängel des Gesetzes aus umweltpolitischer und menschenrechtlicher Perspektive hin. „Für die Opfer von Unternehmensmissbrauch gibt es immer noch viele Hindernisse beim Zugang zur Justiz und zu den europäischen Gerichten. Unternehmen haben immer noch keine einklagbaren Verpflichtungen zur Reduzierung von Klimaemissionen“, so FoE Europe. Auch für Jennifer Kwao, Expertin für Handel und Unternehmensverantwortung bei CAN Europe, Europas größter Koalition aus NGOs für die Themen Klima und Energie, stellt die Einigung auf die Richtlinie nur einen „ersten Schritt“ dar. Diesem müsse insbesondere ein schnellstmöglicher Abschluss des Prozesses im EU-Parlament sowie eine solide Umsetzung folgen.

Nachdem das Lieferkettengesetz Mitte März im EU-Rat bestätigt wurde, muss es im nächsten Schritt noch vom EU-Parlament abgesegnet werden. Dies wird aller Wahrscheinlichkeit nach am 24. April geschehen. Letztlich von den Mitgliedstaaten unterschrieben wird es jedoch aufgrund der Verzögerungen durch die Nachverhandlungen voraussichtlich erst in der neuen Legislaturperiode nach den Wahlen des EU-Parlaments im Juni diesen Jahres. [mi]

 

Council of the European Union: Gesetzestext CSDDD.

Taz.de: Das letzte Glied einer langen Kette. 

WDR.de: Was die Einigung auf ein EU-Lieferkettengesetz bedeutet. 

FAZ: EU verabschiedet Lieferkettengesetz. 

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