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EU-Renaturierungsgesetz: Zwei Jahre für nationale Wiederherstellungspläne
EU-News | 30.08.2024
#Biodiversität und Naturschutz

EU-Renaturierungsgesetz: Zwei Jahre für nationale Wiederherstellungspläne

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c. pixabay

Am 18. August ist die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur EU-weit in Kraft getreten. Nun geht es an die Umsetzung. Die Mitgliedstaaten sollen bis zum 1. September 2026 einen Entwurf ihres nationalen Wiederherstellungsplans vorlegen.

Das Nature Restoration Law (NRL) oder auch die Wiederherstellungsverordnung (WVO) soll dabei helfen, Biodiversität wiederherzustellen, den weiteren Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Außerdem ist die WVO ein Schlüsselinstrument, um die internationalen Verpflichtungen zur biologischen Vielfalt im Rahmen des globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming und Montreal zu erfüllen. Was in der WVO wo steht lesen Sie hier: EU-News 30.07.2024.

Frist für Nationale Wiederherstellungpläne: 1. September 2026

Die Mitgliedstaaten müssen der Kommission nun innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Planentwurf vorlegen, in dem die Etappenziele für 2030, 2040 und 2050 festgelegt sind. Diese Pläne müssen offen und transparent entwickelt werden, so dass die Öffentlichkeit und alle relevanten Interessensgruppen an dem Prozess beteiligt werden können. Die Kommission will die nationalen Behörden nach eigenen Angaben bei der Erstellung dieser Pläne unterstützen. Für verschiedene Ökosysteme gelten unterschiedliche Sanierungsziele, und die Mitgliedstaaten entscheiden über die spezifischen Maßnahmen, die sie in ihrem Hoheitsgebiet durchführen werden. Dafür erstellt jeder Mitgliedstaat einen nationalen Sanierungsplan, der an den nationalen Kontext angepasst ist und die Vielfalt der verschiedenen Regionen berücksichtigt.

Die nationalen Wiederherstellungspläne sollten einen 

  • Zeitplan für die Umsetzung, 
  • die erforderlichen finanziellen Mittel und 
  • die geplanten Finanzierungswege 
  • sowie die erwarteten Vorteile, insbesondere für die Anpassung an den Klimawandel und die Abschwächung seiner Folgen, 

enthalten. Die Mitgliedstaaten müssen Synergien mit anderen Politikbereichen wie Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Bodendegradation, Katastrophenschutz, Landwirtschaft, Fischerei, Forstwirtschaft und Entwicklung erneuerbarer Energien ermitteln.

BMUV ist federführend

In Deutschland ist die Fertigstellung des ersten Entwurfs für das zweite Quartal 2026 vorgesehen und der finale nationale Wiederherstellungsplan dann nach Rückmeldung durch die Kommission, die wiederum sechs Monate dafür Zeit hat, und der Einarbeitung dieser Rückmeldung 2027 fällig. Der nationale Wiederherstellungsplan wird federführend vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erarbeitet. Laut EU-Vorgaben ist die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. [jg]

Nature Restoration Law enters into force - European Commission (europa.eu)

BMUV: Die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur

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