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Final: Methanverordnung, Ökodesign, Netto-Null-Industrie, Recht auf Reparatur
EU-News | 30.05.2024
#EU-Umweltpolitik #Klima und Energie #Kreislaufwirtschaft #Rohstoffe und Ressourcen #Wirtschaft

Final: Methanverordnung, Ökodesign, Netto-Null-Industrie, Recht auf Reparatur

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©EEA

Nach dem EU-Parlament hat auch der EU-Ministerrat mit finalen Entscheidungen mehrere große Gesetzesakte endgültig auf den Weg gebracht. Emissionen von Methan werden beschränkt, neue Produktanforderungen definiert und Netto-Null-Technologien (NZIA) im Sinne des Klimaschutzes gefördert. Außerdem gab es die formale Bestätigung des Rechts auf Reparatur.

EU-Methanverordnung soll Klimaziele erreichen helfen

Der Rat hat am 27. Mai mit der EU-Methanverordnung über die Nachverfolgung und Verringerung von Methanemissionen einen weiteren Teil des „Fit für 55“-Pakets angenommen. Künftig gelten neue Regeln für die Messung, Meldung und Prüfung von Methanemissionen im Energiesektor. Durch Emissionsminderungsmaßnahmen wie die Erkennung und Reparatur von Methanlecks und Beschränkungen für das Ausblasen und Abfackeln sollen Methanemissionen vermieden werden. Ab 2027 wird das Abfackeln im Steinkohlebergbau eingeschränkt und nach 2031 treten strengere Bedingungen in Kraft. Globale Überwachungsinstrumente sollen bei Methanemissionen aus Öl-, Gas- und Kohleeinfuhren in die EU für Transparenz sorgen. Da Methan bis zu 30-mal stärker klimaschädlich wirkt als CO2, gilt es als zweitschädlichstes Treibhausgas. Die EU-Kommission begrüßte das Ergebnis.

Ökodesign: Neue Anforderungen in Sachen Umweltfreundlichkeit und Kreislaufwirtschaft

Ebenfalls am 27. Mai hat der Rat die Ökodesign-Verordnung endgültig angenommen, in der Anforderungen an nachhaltige Produkte festgelegt sind. Die Verordnung betrifft alle Arten von Produkten mit Ausnahmen von Fahrzeugen und Produkten aus dem Bereich Sicherheit und Verteidigung und ersetzt die bestehende Ökodesign-Richtlinie. Über Energieerzeugnisse hinaus gilt der neue Rechtsakt nun für alle Arten von Waren, die in der EU in Verkehr gebracht werden, und soll Anreize für die Industrie schaffen, in Kreisläufen zu denken. Mit der neuen Verordnung gelten neue Regeln für die Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten. Es gibt darüber hinaus neue Anforderungen zum Vorhandensein von Stoffen, die der Kreislauffähigkeit entgegenstehen, Energie- und Ressourceneffizienz sowie Rezyklatanteil, Wiederaufarbeitung und Recycling. Auch der sogenannte CO2-Fußabdruck und Umweltfußabdruck sowie Informationsanforderungen, zu denen auch ein digitaler Produktpass gehört, sind Bestandteil der Verordnung. Die Kommission darf delegierte Rechtsakte mit Ökodesign-Anforderungen erlassen, denen die Industrie dann innerhalb von 18 Monaten nachkommen muss. Bundesumweltministerin Steffi Lemke nannte die Verabschiedung einen Meilenstein im Umweltschutz“.

Mit Netto-Null-Technologien auf den Pfad der Klimaneutralität

Am gleichen Tag hat der Rat die „Netto-Null-Industrie-Verordnung“ angenommen, womit Europas Führungsrolle im Bereich grüne Industrietechnologien im „globalen Wettlauf“ gestärkt werden soll. Es geht darum, sowohl einen Beitrag für Klimaschutz als auch zur strategischen Autonomie der EU zu erreichen. Der „Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologien“ soll Investitionen und Genehmigungsverfahren erleichtern, Kapazitäten und Kompetenzen ausbauen und mittels einer Plattform die Koordinierung der EU-Maßnahmen in diesem Bereich verbessern. Die Fortschritte beim Erreichen der Netto-Null-Industrie-Ziele werden an zwei Werten ermittelt: Die Fertigungskapazität für Netto-Null-Technologien – wie Fotovoltaikpaneele, Windturbinen, Batterien und Wärmepumpen – sollen 40 Prozent des Bedarfs der EU decken. Und der EU-Anteil an der Weltproduktion dieser Technologien soll bis zum Jahr 2040 15 Prozent erreichen. Bis 2030 soll in geologischen Speicherstätten innerhalb der EU jährlich mindestens 50 Millionen Tonnen CO₂ gespeichert werden.

Kreislaufwirtschaft: Leichtere Reparaturen möglich

Außerdem hat der Rat am 30. Mai die Richtlinie zur Förderung der Reparatur kaputter oder defekter Waren angenommen, die auch als „Right-to-Repair“-Richtlinie (oder R2R-Richtlinie) bekannt ist. Verbraucher*innen sollen bei bestimmten Produkten künftig leichter eine Reparatur anstelle eines Ersatzes in Anspruch nehmen können. Reparaturdienste sollen mit dem „Recht auf Reparatur“ auch nach dem Ablauf der Garantiezeit leichter zugänglich, transparenter und attraktiver werden. Die Liste der reparaturfähigen Produkte kann in Zukunft erweitert werden: Sobald die Kommission neue Anforderungen an die Reparaturfähigkeit bestimmter Produkte einführt, werden diese in die R2R-Richtlinie aufgenommen.

Verordnungen treten nach der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt und dem nach der gesetzlichen Frist von 20 Tagen in Kraft und müssen von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Bei Richtlinien, die erst in nationales Recht umgesetzt werden müssen, gelten meist längere Fristen. Allerdings variiert das von Gesetzestext zu Gesetzestext. [jg]

 

„Fit for 55“: Rat gibt grünes Licht für Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor

Grüner Wandel: Ökodesign-Verordnung vom Rat endgültig gebilligt

Industriepolitik: Rat erteilt endgültige Zustimmung zur Netto-Null-Industrie-Verordnung

Circular economy: Council gives final approval to right-to-repair directive

EU-Politik kurz & knapp
  • Umweltkriminalität: Seit dem 19. Mai sind die neuen EU-Vorschriften zu Strafen von Verstößen gegen EU-Sanktionen in Kraft getreten, berichtet die EU-Kommission.
  • Kritische Rohstoffe: Seit 23. Mai ist das Gesetz zu kritischen Rohstoffen in Kraft, informiert die EU-Kommission. Es geht um den Zugang der EU-Industrie mit kritischen Rohstoffen darum, die Abhängigkeit von einzelnen Ländern zu verringern.
  • Industriepolitik/Wettbewerbsfähigkeit: Der Rat hat auf Initiative des belgischen Vorsitzes am 24. Mai Schlussfolgerungen zum Thema „Eine wettbewerbsfähige europäische Industrie als Motor für unsere grüne, digitale und widerstandsfähige Zukunft“ angenommen. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu fördern sollte aus Ratssicht eine der politischen Prioritäten der nächsten Europäischen Kommission sein.
  • Sorgfaltspflichten von Unternehmen: Große Unternehmen müssen beim Übergang zu einer grüneren Wirtschaft und mehr sozialer Gerechtigkeit auch mehr Verantwortung für Menschenrechte sowie Umweltschutz übernehmen. Der Rat hat am 24. Mai die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit final angenommen. Die Vorschriften betreffen nicht nur die Geschäftstätigkeit der Unternehmen, sondern auch die Tätigkeiten ihrer Tochterunternehmen und die ihrer Geschäftspartner.
  • Öffentliche Beschaffung: Der Ministerrat hat am 24. Mai Schlussfolgerungen zum Bericht des Europäischen Rechnungshofs über das öffentliche Auftragswesen angenommen. Die Schlussfolgerungen mit dem Titel „Verbesserung des fairen und wirksamen Wettbewerbs bei der Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in der EU“ spiegeln die Reaktion der Mitgleidstaaten wider und schlagen die Einführung eines EU-weiten strategischen Aktionsplans für das öffentliche Auftragswesen als eine der Prioritäten für die nächste Amtszeit der Kommission vor. Umweltaspekte spielen bisher nur eine untergeordnete Rolle.
  • Sicherheit und Verteidigung: Der Rat hat am 28. Mai fünf Hauptprioritäten festgelegt: Unterstützung der EU für die Ukraine; Gemeinsam mehr und sinnvollere Ausgaben tätigen; Handlungsfähigkeit der EU verbessern; Stärkung der Resilienz der EU und Sicherung des Zugangs zu strategischen Bereichen; Zusammenarbeit mit Partnern.

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