Klima- und Energiepolitik kompakt

Der Energierat hat am 19. Dezember die Sofortmaßnahmen zur Abfederung hoher Energiepreise und zur Sicherung der Energieversorgung verlängert. Die EU-Kommission hat die nationalen Energie- und Klimapläne analysiert und mahnt größere Anstrengungen an. Der zweite Teil des Gaspakets ist vorläufig beschlossen und Deutschland darf verschiedene Industriezweige finanziell unterstützen.
Neben der Einigung zur Strommarktreform (EU-News 16.12.2023) gab es in den letzten beiden Wochen viele Einzelentscheidungen auf EU-Ebene. Hier eine Übersicht.
Ergebnisse des Energierates am 19. Dezember
Die für Energie zuständigen Ministerinnen und Minister der EU-Mitgliedstaaten verlängerten einige zur Krisenbewältigung vereinbarten Gesetze:
- Die eigentlich bis Ende 2023 geltenden befristeten Maßnahmen der Verordnung (EU) 2022/2576 zur gemeinsamen Beschaffung von Gas und grenzüberschreitender Nutzung von Gas gelten nun bis 31.12.2024.
- Das in der Verordnung (EU) 2022/2578 geregelte System befristeter Maßnahmen zur Verhinderung übermäßig hoher Gaspreise in der EU wurde ebenfalls verlängert bis zum 31. Januar 2025.
- Beschleunigung des Einsatzes erneuerbarer Energien: Die Verordnung (EU) 2022/2577 soll dabei helfen, die Energiekrise zu bewältigen, die Abhängigkeit der EU von russischen fossilen Brennstoffen zu verringern und die Klimaziele der EU weiter voranzutreiben, indem das Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien und deren Einführung beschleunigt werden. Eigentlich gilt die Verordnung bis Juni 2024, der Energierat beschloss, die Geltungsdauer einiger geänderter Bestimmungen bis zum 30. Juni 2025 zu verlängern.
Unter dem Punkt „Sonstiges“ informierte der Vorsitz die Minister über aktuelle Gesetzgebungsvorschläge. Insbesondere informierte der Vorsitz die Minister*innen über den Vorschlag zur Verbesserung des EU-Strommarktdesigns und das Paket zur Dekarbonisierung der Wasserstoff- und Gasmärkte sowie über die anderen Legislativvorschläge, über die vor kurzem eine politische Einigung mit dem Parlament in Trilogen erzielt wurde: die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäude (EPBD) und die Verordnung über Methanemissionen im Energiesektor. Die Minister*innen wurden außerdem über die Bewertung des Entwurfs der aktualisierten nationalen Energie- und Klimapläne (NECP) durch die Kommission informiert [siehe nächster Abschnitt]. Die Kommission betonte gegenüber dem Energierat darüber hinaus „die Dringlichkeit der Umsetzung der Richtlinie über erneuerbare Energien und der Richtlinie über Energieeffizienz“. Litauen wiederum informierte über anhaltende Bedenken über die nukleare Sicherheit und die nicht vorhandene Transparenz bei der Aufnahme des kommerziellen Betriebs des zweiten belarussischen Atomkraftwerk-Blocks.
Auswertung der aktualisierten nationalen Energie- und Klimapläne (NECP)
Ein „wichtiger Schritt auf dem Weg zu den ehrgeizigeren Energie- und Klimazielen für 2030 im Rahmen des europäischen Green Deal und von RePowerEU“ findet derzeit noch im Schneckentempo statt, wenn man der Auswertung der aktualisierten NECPs der Mitgliedstaaten glaubt.
- Klimaziele: Vermutlich vier Prozentpunkte fehlen im EU-Durchschnitt laut NECPs, damit die Netto-Treibhausgasemissionen (THG) im Jahr 2030 das im Klimagesetz festgelegte Ziel von 55 Prozent erreichen; die Mitgliedstaaten müssten aus Sicht der Kommission erheblich nachbessern in den Bereichen Verkehr, Gebäude und landwirtschaftliche Abfälle und den Kohlenstoffabbau.
- Erneuerbare: Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch könnte auf Unionsebene im Jahr 2030 zwischen 38,6 Prozent und 39,3 Prozent liegen; das ist zwar deutlich höher als die in der RED II festgelegten 32 Prozent, aber niedriger als das verbindliche Ziel von 42,5 Prozent (mit dem Wunschziel 45 Prozent in der überarbeiteten RED II für 2023).
- Energieeffizienz: Der Endenergieverbrauch auf Unionsebene im Jahr könnte laut NECP-Auswertung 2030 etwa 814,3 Millionen Tonnen Rohöleinheiten (t RÖE) erreichen, was einem Rückgang von 5,8 Prozent gegenüber den Projektionen für 2030 entspricht. Dies ist niedriger als der in der Energie-Effizienz-Richtlinie (EED) 2018 festgelegte Wert von 956 Mio. t RÖE für den Endenergieverbrauch, aber höher als der in der Neufassung der EED 2023 festgelegte Wert von 763 Mio. t RÖE; „nur eine Handvoll Mitgliedstaaten schlägt ein ausreichendes Maß an Ehrgeiz vor, was entweder den Primärenergieverbrauch, den Endenergieverbrauch oder beides angeht“, so die Kommission.
- Energiesicherheit: Die Energieeinfuhren der EU aus Russland sind deutlich zurückgegangen (von rund 45 Prozent 2021 auf 15 Prozent in den ersten zehn Monaten des Jahres 2023); allerdings legen nur wenige Mitgliedstaaten detaillierte Pläne für einen diversifizierten Zugang zu Gas oder kohlenstoffarmen Energiequellen oder den allmählichen Ausstieg aus Öl vor. „Nachfrageseite des Stromsektors und die Energiespeicherung trotz der zunehmenden Bedeutung der Flexibilität unzureichend abgedeckt.“
Außerdem fehlen bei vielen Mitgliedstaaten Pläne für die Bekämpfung von Energiearmut, nur wenige planen, vor 2030 kohlefrei zu sein, und alle müssen sich mehr anstrengen, um fossile Subventionen mit einem „klaren und glaubwürdigen Zeitplan“ auslaufen zu lassen.
Gaspaket: Einigung zum Wasserstoff- und Gasmarkt
Bereits am 8. Dezember haben sich die EU-Institutionen im Trilogverfahren vorläufig auf eine Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Binnenmarktvorschriften für erneuerbare Gase und Erdgas sowie für Wasserstoff geeinigt. Ziel ist, die Nutzung erneuerbarer und CO₂-armer Gase, insbesondere Wasserstoff und Biomethan, im Energiesystem zu erleichtern. Die Entscheidung war der zweite Teil des Gaspakets und betraf die Gasmarktverordnung. Ende November war Teil eins beschlossen worden, wobei Umweltverbände unter anderem kritisierten, dass eine wirksame Entflechtung der Netzbetreiber nicht erreicht wurde (EU-News 01.12.2023).
Vorgesehen ist nun eine eigene EU-Einrichtung für Wasserstoffnetzbetreiber (European Networks of Hydrogen Networks Operators, ENNOH). Sie soll unabhängig vom bestehenden Europäischen Verbund der Fernleitungsnetzbetreiber für Gas (ENTSOG) und dem Europäischen Verbund der Übertragungsnetzbetreiber für Strom (ENTSO-E) sein und gleichzeitig Synergien und die Zusammenarbeit zwischen den drei Sektoren nutzen.
Die Beteiligung der Gasunternehmen mit Sitz in Ländern der Energiegemeinschaft am Mechanismus für die Nachfragebündelung und gemeinsame Beschaffung von Gas soll freiwillig sein, der Mechanismus selbst soll ausgeweitet werden. Lieferungen aus Russland oder Belarus sind ausgeschlossen. Zusätzlich soll ein freiwilliger Mechanismus zur Unterstützung der Marktentwicklung für Wasserstoff geschaffen werden. Mitgliedstaaten können Beschränkungen für die Lieferung von Erdgas, einschließlich Flüssigerdgas (LNG), aus Russland oder Belarus erlassen, um die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Mitgliedstaaten oder der EU zu schützen und dabei den Zielen der Versorgungssicherheit und der Diversifizierung Rechnung zu tragen.
Kommission erlaubt mehrere staatliche Förderungen im Energiebereich in Deutschland
Die EU-Kommission hat mehrere deutsche Beihilfemaßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt:
- 2,6 Milliarden Euro zur Unterstützung der SHS Stahl-Holding-Saar GmbH & Co KGaA bei der teilweisen Dekarbonisierung ihrer Stahlproduktion im Saarland (Pressemitteilung);
- EU-Kommission erlaubt Änderungen der deutschen Beihilferegelungen zur Unterstützung stromintensiver Unternehmen (Pressemitteilung);
- 260 Millionen Euro Förderung für die Installation von Elektrolyseuren für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und Wasserstoffspeicherung (Pressemitteilung). [jg]
Energierat 19. Dezember – main results
Energy prices and security of supply: Council agrees to extend emergency measures
Kommission: EU wide assessment of the draft updated National Energy and Climate Plans COM(2023) 796 final
Gaspaket: Rat und Parlament erzielen Einigung zum Wasserstoff- und Gasmarkt der Zukunft