Nitrat-Gebietsausweisung kommt
Bundesrat stimmt Ausweisung eutrophierter Gebiete zu. Streit zwischen EU und Deutschland scheint damit ausgeräumt. Rote Gebiete nehmen deutlich zu.
Der Bundesrat hat am 8. Juli die überarbeitete Vorschrift zur Ausweisung eutrophierter und mit Nitrat belasteter Gebiete gebilligt. In seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause stimmte die Länderkammer dem Vorschlag der Bundesregierung zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Gebietsausweisung (AVV) mit geringfügigen Änderungen zu. Mit der Novelle soll das Messnetz erweitert und die Nitratbelastung von Böden und Gewässern reduziert werden.
Durch die, mit der EU-Kommission im Vorfeld abgestimmte, Verwaltungsvorschrift kann ein jahrelanger Streit mit der Europäischen Union zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie beigelegt werden. Dadurch werden millionenschwere Strafzahlungen im laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abgewendet. Bereits im Juni wurde bekannt, dass es zu einer Einigung zwischen dem deutschen Landwirtschaftsministerium (BMEL) und der EU-Kommission gekommen war. Laut BMEL werde die deutsche Gesetzgebung nun an geltendes EU-Recht angepasst.
Die AVV konkretisiert die Vorgaben zur Gebietsausweisung der nitratbelasteten Gebiete im Rahmen der Düngeverordnung. Innerhalb dieser sogenannten Roten Gebiete gelten bestimmte Bewirtschaftungsauflagen zur Reduktion der Düngemenge. Nach Berechnungen der Bundesländer könnte die Fläche der ausgewiesenen Roten Gebiete nun um etwa 45 Prozent zunehmen. In der neuen Vorschrift wird auf die Anwendung des emissionsbasierten Ansatzes über Modellierung verzichtet. Stattdessen wird ein einheitliches, mehrstufiges Verfahren eingeführt.
Die Bundesländer sind nun verpflichtet die Gebiete auszuweisen. Außerdem müssen sie ihre jeweiligen Landesdüngerverordnungen anpassen. In einer Entschließung betonten die Länder, dass sie das „große Anstrengungen kosten wird“ und baten die Bundesregierung um finanzielle Unterstützung beim Ausbau des Nitratmessnetzes. Auch eine zügige Novellierung des Düngegesetzes sei notwendig, um „eine rechtssichere Grundlage für ein effektives Wirkungsmonitoring zu erhalten“. [bp]