Nix mit Neonics: Klatsche für Bayer und Syngenta
Das Gericht der EU (EuG) hat am Donnerstag die EU-weite Beschränkung von drei besonders insektenschädigenden Stoffen bestätigt. Allerdings darf das Insektizid Fipronil eingesetzt werden.
Mit seinem Urteil weist das Gericht die Klagen der Agrochemiekonzerne Bayer (Rechtssache T-429/13 Bayer CropScience AG u.a./Kommission) und Syngenta (T-451/13 Syngenta Crop Protection AG u.a./Kommission), die die Neonikotinoide Clothianidin und Imidacloprid beziehungsweise Thiamethoxam herstellen und vertreiben, in vollem Umfang ab. Beide Konzerne waren gegen die Entscheidung der EU-Kommission von 2013, die Nutzung der drei Neonikotinoide zu beschränken, vor Gericht gezogen.
Kai Niebert, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR) kommentierte: „Die vollumfängliche Zurückweisung der Herstellerklage gegen das Teilverbot für die drei besonders insektenschädigenden Pestizide ist ein vollumfänglicher Erfolg für Mensch und Natur! Mit dem Urteil hat das EuG beispielgebend klargestellt, dass der Schutz unserer Lebensgrundlagen über wirtschaftlichen Interessen steht“.
Hingegen gab das EuG der Klage des deutschen Chemieunternehmens BASF (Rechtssache T-584/13 BASF Agro BV u.a./Kommission) weitgehend statt und erklärte die Maßnahmen zur Beschränkung der Verwendung des Pestizids Fipronil für nichtig, da sie ohne vorherige Folgenabschätzung ergangen waren. [aw]