Parlament will mehr Gelder im MFR
Das EU-Parlament hat am 3. Oktober seinen Standpunkt zur Halbzeitbilanz des laufenden Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) angenommen. Zusätzlich zu dem Aufstockungsvorschlag der EU-Kommission wollen die Abgeordneten weitere 10 Milliarden Euro einplanen, um krisenfester zu werden.
Im Juni hatte die EU-Kommission einige Änderungen für den Rest der Laufzeit bis 2027 vorgeschlagen, denn nach der Verabschiedung des MFR Ende 2020 hatten sich viele unvorhergesehene Entwicklungen ergeben (EU-News 22.06.2023). Unter anderem hatte die Brüsseler Behörde zielgerichtete Aufstockungen in einer begrenzten Zahl prioritärer Bereiche und den Einsatz von mehr Eigenmitteln sowie insgesamt mehr Geldern aus den Mitgliedstaaten vorgeschlagen.
Das EU-Parlament ging sogar noch ein paar Schritte weiter und befand, der Kommissionsvorschlag für die MFR-Überarbeitung brauche angesichts der neuen Herausforderungen „mehr Ehrgeiz“. Die Abgeordneten fordern im angenommenen Zwischenbericht weitere 10 Milliarden Euro für 2024-2027, um Bereiche wie Migration, externe Herausforderungen und die strategische Autonomie der EU zu stärken und die Krisenreaktionsfähigkeit der EU zu verbessern. Diese kämen zu den von der Kommission vorgeschlagenen 65,8 Milliarden Euro hinzu.
Für die Ukrainehilfe und migrationspolitische Maßnahmen sollen die entsprechenden Haushaltsbereiche um zwei Milliarden Euro aufgestockt werden. Das EU-Parlament möchte weitere drei Milliarden Euro für die neue Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) bereitstellen und fünf Milliarden Euro plus für die Reaktion auf unvorhergesehene Krisen in petto haben. Schuldenzahlungen, die sich aus dem Konjunkturprogramm ergeben, sollen nach Meinung der Abgeordneten oberhalb der Haushaltsobergrenzen der EU angesetzt werden. Dies soll sicherstellen, dass EU-Programme, die der Bevölkerung direkt zugutekommen, nicht gefährdet werden. Zu den STEP-geförderten Maßnahmen gehören zum Beispiel Digitalisierung, saubere Technologien und Biotechnologien.
Der neue MFR sollte schnell verabschiedet werden, damit er vom 1. Januar 2024 an gelten kann. Der Rat muss allerdings die Überarbeitung des MFR noch einstimmig annehmen. [jg]
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