Pläne gegen Mikroplastik
In einer Ausschusssitzung zur EU-Chemikalienverordnung REACH hat die EU-Kommission Ende April vorgeschlagen, Mikroplastik in den Anhang XVII der Verordnung aufzunehmen und stärker zu reglementieren. Sechs EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, fordern darüber hinaus ein Gesetz und gemeinsame Maßnahmen gegen Mikroplastikverschmutzung.
Absichtlich zugesetztes Mikroplastik in Verbrauchsprodukten wie Waschmittel und Kosmetika soll beschränkt werden, hat die EU-Kommission in einem Durchführungsrechtsakt vorgeschlagen. Die Mitgliedstaatsdelegationen im entsprechenden REACH-Ausschuss hatten dieser Regelung am 26. April zugestimmt. Nun haben Parlament und Rat noch drei Monate Zeit, dies formal zu bestätigen. Die Rethink Plastic Allianz begrüßte das Abstimmungsergebnis, kritisierte allerdings, dass den Unternehmen eine „übermäßig lange” Umsetzungsfrist eingeräumt wird - im Falle von Lippenstift bis zu 12 Jahre. EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius beglückwünschte die Mitgliedstaaten, die für eine solche Einschränkung sind. Er twitterte, dass der vorgeschlagene Durchführungsrechtsakt 42.000 Tonnen Mikroplastik pro Jahr vermeiden würde, was über 20 Jahre einer Menge von etwa 500.000 Tonnen entspreche.
In einer Erklärung hatten Dänemark, Frankreich, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande und Norwegen das Ziel der EU-Kommission unterstützt, die Verschmutzung der Umwelt durch Mikroplastik bis 2030 um 30 Prozent zu reduzieren, berichtete der Informationsdienst Euractiv. Dieses Ziel müsse aber durch ein zweckmäßiges Gesetz und konkrete Maßnahmen sowie Einbeziehung in andere Politikbereiche wie Abfallrahmenrichtlinie, Verpackungsverordnung oder auch die Richtlinie zu Einwegplastik untermauert werden. Freiwillige Maßnahmen seien nicht ausreichend, Vermeidung besser als nachgeschobene Aktivitäten. Die Verschmutzung durch Mikroplastik sei außerdem eine grenzüberschreitende Herausforderung, das EU-Gesetz müsse also auch dem 2022 geplanten UN-Vertrag zur Beendigung der Plastikverschmutzung entsprechen, zitiert Euractiv die Ländererklärung.
Mikroplastik ist ein zunehmendes Problem in der Umwelt und besonders in den Gewässern und Meeren. Es handelt sich um feste, nicht lösliche und nicht biologisch abbaubare synthetische Polymere in einem Größenbereich von weniger als 5 Millimetern bis 1.000 Nanometer. Primäres Mikroplastik wird beispielsweise in der Kosmetik- und Körperpflegeindustrie eingesetzt oder entsteht während der Nutzung (Abrieb von Autoreifen, Fasern aus synthetischen Textilien beim Waschvorgang). Sekundäres Mikroplastik entsteht bei dem Zerfall größerer Kunststoffteile im Verwitterungsprozess durch Wellenbewegung und Sonneneinstrahlung. Je kleiner die Partikel, desto wahrscheinlicher die Aufnahme in Organismen, wo sie zu Gewebeveränderungen, Entzündungsreaktionen, toxikologischen Auswirkungen und inneren Verletzungen führen können. Auch in den Böden reichert sich immer mehr Mikroplastik an (UBA/KBU-Position).
Das deutsche Bundeskabinett hatte im November 2022 ein Gesetz zum Aufbau eines Einwegkunststofffonds beschlossen, so dass Hersteller von Einwegplastik sich künftig an den Kosten für Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen müssen. Umweltverbände plädieren dagegen für Vermeidung. Der BUND hat eine App entwickelt, damit Verbraucher*innen Kosmetikprodukte scannen und auf giftige Inhaltsstoffe prüfen können: ToxFox. [jg]
Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung von REACH (Anhang XVII) sowie Agenda der Ausschusssitzung
Euractiv: Sechs Länder fordern ehrgeizigere Maßnahmen gegen Mikroplastik
Hintergrundseiten zum Thema Mikroplastik: