Plastikmüll-Gesetzgebung: Umsetzung in Deutschland und weitere EU-Pläne
Mit ihrer Plastikstrategie hat die EU-Kommission vor drei Jahren der Plastikverschmutzung den Kampf angesagt. Die deutsche Bundesregierung hat in dieser Woche ihre Pläne für die Umsetzung im Bereich Verpackungen vorgestellt. Die EU-Kommission plant derweil weitere Maßnahmen.
Die von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgestellte Überarbeitung des Verpackungsgesetzes soll die Ende 2018 in Brüssel verabschiedeten Vorschriften der Einwegplastikrichtlinie (siehe EU-News vom 19.12.2018) umsetzen. Es sieht eine Mehrwegpflicht für Essen und Getränke, die „to go“ verkauft werden, eine Ausweitung des Einwegpfands auf alle Plastikflaschen und Dosen ab 2022 sowie einen verpflichtenden Rezyklat-Anteil von 25 Prozent für PET-Getränkeflaschen ab 2025 vor. Betreiber*innen von Online-Marktplätzen sowie Fulfilment-Dienstleister müssen zudem künftig die Einhaltung des Verpackungsgesetzes auf ihrer Plattform überprüfen.
Für die deutschen Umweltverbände Nabu, BUND und Deutsche Umwelthilfe (DUH) enthält das novellierte Verpackungsgesetz noch zu viele Ausnahmen von der Mehrwegpflicht und zu wenig Anreize, damit Mehrweglösungen sich tatsächlich durchsetzen. So fordern sie unter anderem ein verbindliches einheitliches und firmenübergreifendes Pfandsystem für Mehrwegsysteme (Nabu) und eine Lenkungsabgabe von mindestens 20 Cent auf Einweggeschirr (DUH).
Verpackungen sind zwar mit Abstand die größte, aber nicht die einzige Ursache der Plastikabfallmengen und -verschmutzung in der EU. In einer gemeinsamen Austauschrunde der Ausschüsse für Umwelt und Haushaltskontrolle diskutierten die EU-Abgeordneten einen Bericht des Europäischen Rechnungshofs zum Stand der EU-Politik in diesem Bereich und forderten weitere notwendige Maßnahmen. Laut Kestutis Sadauskas, Abteilungsleiter in der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission, konzentriere die EU-Exekutive sich insbesondere auch auf das Design von Produkten, das „ein Schlüsselbereich für Maßnahmen“ sei. Dafür verwies er auf Änderungen der Richtlinie zu Altfahrzeugen sowie die angekündigte Initiative für kreislauffähige Elektronik, deren Veröffentlichung für das vierte Quartal 2021 geplant ist. Auch Vorgaben für das Design von Verpackungen müssten im Hinblick auf die Recyclingfähigkeit angepasst werden. Dafür überprüfe die Kommission derzeit die bestehende Verpackungsrichtlinie, deren Überarbeitung sie bis Ende des Jahres präsentieren möchte.
Einem Reduktionsziel für Kunststoffverpackungen, das einige EU-Parlamentarier*innen forderten, erteilte Sadauskas eine Absage – sie würde das Problem nur auf andere Materialien, „die ihre eigenen Probleme haben“, verlagern.
Die EU-Kommission erhoffe sich zudem von der im Rahmen des neuen Langzeit-Haushalts eingeführten Abgabe auf nicht-recycelte Plastikabfälle eine bessere Datenlage über (tatsächliches) Kunststoffrecycling in den EU-Mitgliedstaaten. [km]
Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums zur Novellierung des Verpackungsgesetzes
Bericht des Europäischen Rechnungshof: EU action to tackle the issue of plastic waste
Aufzeichnung der Sitzung der EU-Ausschüsse zum Bericht des Rechnungshofs
Handel mit Plastikmüll
Der Export von Plastikmüll wird oft als Vorwand genutzt, um die wahren Kosten für eine ordnungsgemäße Abfallbewirtschaftung in andere Länder zu verlagern, in denen weniger strenge Regeln zur Abfallbehandlung bestehen.
Ein neues Papier des Europäischen Umweltbüros und der Rethink Plastic Alliance formuliert Empfehlungen zur Lösung von Problemen des europäischen Handels mit Plastikabfällen.