Politische Partizipation: Zivilgesellschaft bekommt zu wenig Zeit
Werden Gesetze erarbeitet oder geändert, können sich zivilgesellschaftliche Verbände beteiligen und die Entwürfe durch Stellungnahmen beurteilen. Die Bundesministerien räumen ihnen dafür aber zu wenig Zeit ein. Das ergab eine Untersuchung von Mehr Demokratie, FragDenStaat und Green Legal Impact.
In der aktuellen und vorigen Legislatur hatten Fachverbände bei zwei Drittel der Gesetze dafür weniger als 20 Arbeitstage Zeit, bei Umweltgesetzen waren die Beteiligungsfristen sogar in drei Viertel der Fälle zu kurz. Derzeit sind die Zeitfenster für die Verbändebeteiligung nicht gesetzlich geregelt. In der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien (GGO) heißt es, der Gesetzesentwurf sei den Verbänden „möglichst frühzeitig zuzuleiten“. Wann dies geschieht und bis wann die Stellungnahmen eingereicht werden müssen, entscheiden die Ministerien. Expert*innen halten eine Frist von 20 Arbeitstagen für angemessen. Die Verfasser*innen der Studie fordern, eine solche Minimalfrist in der GGO zu regeln.
Umweltgesetze im Schnelldurchlauf
Rund 17 Prozent der ausgewerteten Gesetzentwürfe hatten einen Umweltbezug. Mit einer durchschnittlichen Frist von 12 Arbeitstagen waren hier die Fristen besonders kurz. Dabei sieht die Aarhus Konvention - ein völkerrechtlicher Vertrag - vor, ausreichend Zeit zu gewähren, um eine effektive Beteiligung der Öffentlichkeit sicherzustellen. Beim Klimaschutzgesetz war das wahrscheinlich nicht der Fall. Deshalb reichte die Deutsche Umwelthilfe eine Beschwerde beim Aarhus Compliance-Komitee ein.
DNR-Geschäftsführer Florian Schöne moniert: „Man muss mittlerweile darauf gefasst sein, dass am Freitagabend noch eine E-Mail für eine Stellungnahme eingeht, die in der darauffolgenden Woche vorgelegt werden soll.“ Früher seien die Fristen nur im Notfall zu kurz gewesen. Mittlerweile sei dies jedoch immer häufiger der Fall – auch ohne, dass es wirklich eilt. „Je länger die Regierung braucht, um sich zu einigen, desto kürzer fallen die Fristen für uns Verbände aus“, sagt Schöne.
Das ist bedauerlich. Denn die Akzeptanz für Gesetzesvorhaben steigt, wenn die Zivilgesellschaft von Anfang an und ausreichend darin eingebunden ist. Die Teilhabe von Bürger*innen ist ein wichtiger Pfeiler der Demokratie. [mbu]
Zusammenfassung der Studie
Thesenpapier: Fristen bei Verbändeanhörungen der Bundesministerien