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Schutz von Grund- und Oberflächenwasser einen Schritt weiter
EU-News | 29.06.2023
#Chemikalien #Landwirtschaft und Gentechnik #Wasser und Meere

Schutz von Grund- und Oberflächenwasser einen Schritt weiter

Der Umweltausschuss im EU-Parlament (ENVI) hat am 27. Juni seinen Standpunkt zum Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer vor Verschmutzung und zur Verbesserung der Wasserqualitätsstandards angenommen. In Deutschland gilt eine novellierte Trinkwasserverordnung. Und in der EU sind neue Standards für die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser in der Landwirtschaft in Kraft.

Die Abgeordneten stimmten mit großer Mehrheit für eine stets zu aktualisierende Beobachtungsliste mit neu auftretenden bedenklichen Stoffen zur besseren Überwachung der Verschmutzung. Diese Liste soll nicht, wie von der Kommission vorgeschlagen, auf eine Höchstzahl von Stoffen beschränkt werden. Zudem sollten – sobald geeignete Überwachungsmethoden gefunden sind – auch Substanzen wie Mikroplastik, antimikrobielle resistente Mikroorganismen, ausgewählte antimikrobielle Resistenzgene sowie möglicherweise Sulfate, Xanthate und nicht relevante Pestizidmetaboliten überwacht werden.

Um das Grundwasser in der EU besser zu schützen, sollen aus Sicht des ENVI die Schwellenwerte für Grundwasser zehnmal niedriger sein als für Oberflächengewässer. Hersteller, die Produkte verkaufen, die umweltschädliche chemische Stoffe enthalten, sollten sich an der Finanzierung der Überwachung beteiligen.

Der ENVI fordert darüber hinaus, dass eine Untergruppe spezifischer PFAS (Per- und Polyfluoralkyl-Stoffe) sowie der PFAS-Gesamtgehalt (Parameter, der die Gesamtheit der PFAS mit einer Höchstkonzentration umfasst) in die Liste der Grundwasserschadstoffe aufgenommen werden, da diese Stoffe in mehr als 70 Prozent der Grundwassermessstellen in der EU nachgewiesen wurden. Ebenso fordern die Abgeordneten strengere Normen für unter anderem Glyphosat, Bisphenol, Atrazin sowie Arzneimittel.

Das betreffende neue Gesetz dient der Überarbeitung der Wasserrahmenrichtlinie, der Grundwasserrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (Oberflächenwasserrichtlinie). Die EU-Kommission hatte im Oktober 2022 einen Vorschlag zur Änderung dieser Gesetze gemacht. Umweltverbände hatten die Vorschläge im Dezember analysiert (EU-News 20.12.2022) und unter anderem den zu hohen Schwellenwert für bestimmte Substanzen kritisiert. Der zuständige Berichterstatter im EU-Parlament Milan Brglez (Slowenien, S&D) hatte am 20. Februar 2023 seinen Bericht über die Aktualisierung der prioritären Stoffe für Oberflächengewässer und Grundwasser vorgelegt (EU-News 01.03.2023).

Voraussichtlich im September 2023 stimmt das Plenum über den Standpunkt ab. Sobald auch der Rat seinen Standpunkt festgelegt hat, können die Gespräche über die endgültige Form des Gesetzes beginnen. Nach Inkrafttreten dürften sich auch nationale Gesetze wieder ändern.

Neue Trinkwasserverordnung in Deutschland

In Deutschland ist am 24. Juni die novellierte Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Die TrinkwV setzt laut Umweltbundesamt wichtige europäische Vorgaben für den Trinkwasserschutz in nationales Recht um. Sie sehe unter anderem die Einführung eines risikobasierten Trinkwasserschutzes vor, führe neue Parameter ein und lege niedrigere Grenzwerte für Schadstoffe wie Chrom, Arsen und Blei fest. Betreiber von Wasserversorgungsanlagen würden zudem verpflichtet, bis 12. Januar 2026 alte Bleileitungen stillzulegen oder auszutauschen. Mit der neuen TrinkwV wird die chemische Überwachung des Trinkwassers neben den Stoffen Bisphenol A, Chlorat, Chlorit, Halogenessigsäuren (HAA-5) und Microcystin-LR – einem Toxin von Cyanobakterien – auch auf die Industriechemikaliengruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (⁠PFAS) ausgeweitet. Der neue Grenzwert für PFAS wird in zwei Stufen eingeführt. Ab dem 12. Januar 2026 gelten 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/L) als Summengrenzwert für eine Gruppe von 20 trinkwasserrelevanten PFAS-Substanzen. Für vier spezielle Substanzen aus der PFAS-Gruppe (PFHxS, ⁠PFOS, ⁠PFOA, PFNA) sieht die TrinkwV ab 2028 zusätzlich einen Grenzwert von 0,02 µg/L für die Summe aus diesen Verbindungen fest.

Neue Regeln für die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser für Landwirtschaft in Kraft

Seit dem 26. Juni sind in den meisten EU-Ländern außerdem neue EU-Qualitätsstandards zur sicheren Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft in Kraft – eine Maßnahme, um unter anderem der zunehmenden Wasserknappheit zu begegnen. Die Regeln stünden laut EU-Kommission auch im Einklang mit der Wasser-Aktionsagenda, die auf der UN-Wasserkonferenz 2023 angenommen wurde, wobei der Schwerpunkt auf dem Zugang zu ausreichendem Wasser von guter Qualität und der Anpassung an den Klimawandel liegt. [jg]

ENVI: Reducing pollution in EU groundwater and surface waters

UBA: Neue Trinkwasserverordnung sichert hohe Qualität unseres Trinkwassers

EU-Kommission: Wasserknappheit: Neue EU-Qualitätsstandards zur Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft

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