Umweltkriminalität: Ausschuss will keine Aufweichung der Vorschriften
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) hat am 21. März seine Position zur Überarbeitung der EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie verabschiedet. Der JURI geht über den ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission hinaus. Der WWF begrüßte die klare Linie gegen Umweltkriminalität.
Umweltverbrechen sollen künftig mit schärferen Sanktionen bestraft werden, da diese inzwischen ebenso lukrativ wie Drogenhandel seien. Dafür sprachen sich die EU-Abgeordneten mit großer Mehrheit aus. Der JURI will eine Erweiterung der Liste der EU-weiten Umweltstraftaten und dass Haftstrafen mit Geldstrafen einhergehen. Die Mitgliedstaatsregierungen müssten zudem für den Schutz der Personen, die Straftaten meldeten, sorgen.
Mit 22 Stimmen stimmten die Abgeordneten des Rechtsausschusses (JURI) einstimmig dafür, neue Straftatbestände in die Liste der auf EU-Ebene strafbaren Umweltverbrechen aufzunehmen. Die aktualisierte Liste umfasst nun auch den illegalen Holzhandel, die illegale Ausbeutung von Wasserressourcen, die Verschmutzung durch Schiffe, Verstöße gegen die EU-Chemikaliengesetzgebung, den Anbau genetisch veränderter Organismen, waldbrandverursachendes Verhalten und Verstöße, die zur illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei beitragen.
Der WWF beglückwünschte den JURI zu seinem Engagement bei der Bekämpfung von Umweltverbrechen. Der Justizministerrat hatte Mitte Dezember 2022 den Vorschlag verwässert, Straf- und Sanktionsniveau bei Umweltstraftaten abgemildert und andere wichtige Bestimmungen aus ihrem Inhalt gestrichen. Aus Sicht von Umweltverbänden ist die derzeitige Position der Mitgliedstaaten „nicht geeignet, Umweltkriminalität angemessen zu bekämpfen“ (EU-News 21.12.2022). Umso erfreuter wurde die Erweiterung des Anwendungsbereiches durch den JURI zur Kenntnis genommen. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben außerdem stärkere Maßnahmen vorgeschlagen, wie zum Beispiel strengere Bußgeldsätze, um juristische Personen zu bestrafen, eine Spezialisierung der Vollzugs- und Justizbehörden, nationale Strategien und Datenerfassung und andere. Darüber hinaus wolle der JURI den Begriff der Umweltschädigung auf die Schädigung der menschlichen Gesundheit ausweiten, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Umweltverbrechen Menschen auf vielfältige Weise beeinträchtigen können, nicht nur durch Tod oder schwere Verletzungen, sondern auch durch körperliche und physiologische Beeinträchtigungen.
Der WWF forderte die Mitgliedstaaten auf, in den bevorstehenden Trilog-Verhandlungen auf das Europäische Parlament zu hören. [jg]
JURI: MEPs support stricter sanctions for environmental crimes
WWF: MEPs form united front to say “no” to environmental crimes