Urteil: Hamburger Kraftwerk verstößt gegen europäisches Recht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch festgestellt, dass die Stadt Hamburg die Errichtung des Kohlekraftwerks in Hamburg-Moorburg ohne ausreichende vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt hat. Damit hat Deutschland gegen die FFH-Richtlinie verstoßen. Geklagt hatte die EU-Kommission.
Die Stadt Hamburg war davon ausgegangen, dass mit dem Kraftwerk Moorburg keine erhebliche Beeinträchtigung stromaufwärts gelegener Natura-2000-Gebiete verbunden wäre. Allerdings wurden durch die Kühlwasserentnahme auf Höhe des Kraftwerks Moorburg zahlreiche in Anhang II der Habitat-Richtlinie aufgeführte Fische getötet, hatte die EU-Kommission bemängelt. Außerdem seien kumulative Wirkungen durch die nahegelegene Pumpstation in Geesthacht nicht ausreichend berücksichtigt worden, urteilten die EuGH-RichterInnen.
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) sieht nach diesem Urteil nun den Weiterbetrieb des Kraftwerks in Frage gestellt, zumal es umweltfreundlichere Arten der Energiegewinnung gebe. [jg]