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Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen
EU-News | 14.03.2023
#Biodiversität und Naturschutz

WANTED: Zügige Renaturierung

Naturschutzgebiet
© AdobeStock/ThomBal
Naturschutzgebiet

Ein großes zivilgesellschaftliches Bündnis hat am 14. März die EU-Institutionen aufgefordert, die EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur bis spätestens zum Ende des Jahres zu verabschieden. Die Renaturierung müsse „in großem Maßstab“ erfolgen und früher abgeschlossen sein als vorgeschlagen. Bis 2030 müssten zudem 30 Prozent der Flächen unter effektivem Schutz stehen.

Auch der Deutsche Naturschutzring ist unter den 207 unterstützenden Organisationen, die die „heiße Phase“ der Gesetzgebung begleiten.  Das Bündnis fordert, dass bis 2030 mindestens 30 Prozent der Landfläche der EU und mindestens 30 Prozent der Meeresfläche der EU durch wirksame flächenbezogene Wiederherstellungsmaßnahmen abgedeckt werden, wobei alle Mitgliedstaaten einen fairen und angemessenen Beitrag leisten müssten. Die EU-Kommission hatte in ihrem "Nature Restauration Law" 20 Prozent vorgeschlagen (EU-News 22.06.2022). Strenge Zielvorgaben für natürliche Land-, Süßwasser-, Küsten- und Meereslebensräume, städtische Ökosysteme, Flüsse, Bestäuberlebensräume, landwirtschaftliche Ökosysteme, Torfgebiete und Waldökosysteme seien erforderlich. Alle Ziele müssten bis spätestens 2040 vollständig erreicht werden, da ein Aufschub bis 2050 die Klimaneutralität der EU untergrabe und die Gefahr berge, dass unumkehrbare Kipppunkte überschritten werden. Die Gemeinsame Fischereipolitik dürfe die Umsetzung der Meereswiederherstellung nicht blockieren. Insgesamt gelte es sicherzustellen, dass sich die wiederhergestellten Ökosysteme langfristig nicht verschlechtern. Zudem müsse es eine starke Rechenschaftspflicht und ausreichend Finanzen geben. Alle drei EU-Institutionen seien gefragt, auch gegen die Interessengruppen, „die ständig versuchen, das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur zu untergraben“, Widerstand zu leisten. Die Verordnung mit ihren Zielen müssten dem Ausmaß und der Dringlichkeit der Biodiversitäts- und Klimakrise entsprechen.

Ein Hinauszögern von Maßnahmen, eine Verwässerung der Ziele oder eine Einschränkung des Geltungsbereichs des Gesetzes würde die Bewältigung der Folgen nur noch schwieriger, kostspieliger und zeitaufwändiger machen, mahnen die Verbände. Ein Update zum Stand des Renaturierungsgesetzes lesen Sie im NABU-Blog.

Wie weit ist Deutschland bei Unterschutzstellung?

Laut NABU-Blog „Naturschätze.Retten“ hat Deutschland - wie viele andere EU-Mitgliedstaaten auch - die Frist zur Einreichung von geeigneten neuen Schutzgebieten bei der EU-Kommission am 28. Februar verstreichen lassen. Von den 30 Prozent sollen ein Drittel (10 Prozent) streng geschützt und alle möglichst miteinander vernetzt sein. Für alle Gebiete soll es klare Erhaltungsziele und -Maßnahmen, Managementpläne sowie Überwachungs- und Überprüfungsmechanismen geben. „Deutschlands Schutzgebietskulisse“ sei ohnehin noch „weit hinter“ diesen Zielen der EU-Biodiversitätsstrategie. Zwar stünden 37 Prozent der Flächen unter einem Schutzstatus, allerdings reichten die Vorschriften beispielsweise in Landschaftsschutzgebieten derzeit nicht aus, um tatsächlich die Biodiversität, die Arten, den Lebensraum und das Ökosystem zu schützen. Selbst in Naturschutzgebieten seien oft noch land- und forstwirtschaftliche Nutzungen möglich. Es liefen dazu bereits zwei Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland, weil Natura-2000-Gebiete unzureichend rechtlich gesichert, die Erhaltungsziele nicht klar definiert und dementsprechend auch die Maßnahmen zum Erhalt nicht ausreichend geplant seien, so der NABU. Außerdem verliere Deutschland artenreiches Grünland durch intensive landwirtschaftliche Nutzung. Es sei „zu hoffen, dass Deutschland möglichst bald sein Versäumnis nachholt, geeignete Flächen identifiziert und klar kommuniziert wie innerhalb dieser Flächen die Ziele der EU-Biodiversitätsstrategie erreicht werden sollen. Wenn die Verzögerung Deutschlands am Ende zur qualitativen Verbesserung der Gebiete innerhalb des Netzwerks führt, wäre es insgesamt ein großer Schritt.“

#Restorenature - Joint Statement

NABU-Blog: Wie wird der Schutz von 30 Prozent der Fläche in Deutschland umgesetzt?

EU-Naturschutznews kurz & knapp
  • Waldschutz/Kriminalität: EuroNatur fordert strengen Urwaldschutz in Rumänien.  Investigative Recherchen von 140 Journalist*innen von  #deforestationinc hätten „skandalöse Machenschaften” in der dortigen Forstbranche aufgedeckt - die EU-Kommission müsse handeln.
  • Umweltrecht/Wald: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil Anfang März befunden, dass die staatlichen Waldbewirtschaftungspläne Polens gegen die FFH-Richtlinie verstoßen; außerdem verstoße Polen gegen die EU-Vorschriften über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention), weil Umweltgruppen diese Pläne nicht vor den örtlichen Gerichten anfechten konnten.
  • Bodenschutz:  Ein großes Bündnis von Organisationen, Einzelpersonen und Vertreter*innen der Wissenschaft hat in einem offenen Brief ein ehrgeiziges Gesetz zur Bodengesundheit gefordert. Unter anderem müsse es eine eindeutige Definition zu Bodengesundheit mit Indikatoren, ehrgeizige und verbindliche Ziele, ein verbindliches "Null-Netto-Landnahme"-Ziel sowie ein verbindliches Monitoringsystem umfassen.
  • TEN-N/Vernetzung:  Mehr als 70 Entscheidungsträger*innen aus Politik und Verwaltung haben auf der ersten NaturaConnect-Stakeholder-Veranstaltung den Grundstein für eine mutige neue Vision für den Naturschutz in Europa gelegt: Ideen für ein Transeuropäisches Naturnetz (TEN-N).

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