Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft
Der Rat der EU hat am Dienstag schriftlich eine Verordnung angenommen, die die Verwendung von aufbereiteten kommunalen Abwässern für die landwirtschaftliche Bewässerung erleichtern soll. Besonders dürregeplagte Mitgliedstaaten setzen auf Gebrauchtwasser in der Landwirtschaft. Neue Regeln für dessen Anwendung sind nun einen Schritt weiter.
Anfang Dezember 2019 hatten sich Parlament und Rat in Trilogverhandlungen interinstitutionell auf Qualitätsanforderungen für die Wasserwiederverwendung in der Landwirtschaft geeinigt (EU-News 03.12.2019). Nun fehlt nur noch eine formale Bestätigung des EU-Parlaments. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt können die neuen Regeln in Kraft treten.
Die neuen Vorschriften enthalten harmonisierte Mindestanforderungen an die Wasserqualität und deren Überwachung sowie Transparenzvorschriften für die sichere Wiederverwendung von behandeltem kommunalem Abwasser in der landwirtschaftlichen Bewässerung. Damit soll sowohl etwas gegen Wasserverschwendung und für die Anpassung an den Klimawandel als auch für die Sicherheit von Lebensmitteln und die Umwelt getan werden.
Mit dem Vorschlag wird eine der Verpflichtungen aus dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft verwirklicht. Die EU-Kommission hatte 2018 den ersten Entwurf für die Verordnung vorgelegt. [jg]