UN Ausschuss wirft EU Rechtsbruch bei der Aarhus Konvention vor
Der Gerichtshof der EU hat falsche Urteile bezüglich des Klagerechts von Verbänden in Umweltangelegenheiten gefällt. Dies geht aus einem am 27. Juni veröffentlichten Entscheidungsentwurf des Compliance-Ausschusses des Aarhus-Übereinkommens hervor.
Der Ausschuss mahnt außerdem die Umsetzung der Konvention in der EU an. Im Januar 2015 hatte der Europäische Gerichtshof in zwei Urteilen das Klagerecht von Umweltverbänden in Umweltangelegenheiten eingeschränkt. (EU-Umweltnews vom 14. Januar 2015)
Die sowohl von allen EU-Mitgliedern als auch von der Europäischen Union selbst unterzeichnete Aarhus-Konvention trat im Oktober 2001 in Kraft und soll den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten sicherstellen. Insbesondere eine Erleichterung beim Zugang zu Gerichten in der EU ist bisher jedoch nicht erkennbar.
Bereits 2011 bemängelte das Aarhus Compliance Committee, dass aufgrund von Fehlinterpretationen der Konvention durch den Europäischen Gerichtshof der Zugang zu Gerichten blockiert würde und somit ein Rechtsbruch bestünde. Seitdem hat sich daran wenig geändert. (EU-Umweltnews vom 28. Mai 2014) Dies veranlasst den Ausschuss nun dazu, offiziell einen Rechtsbruch der EU bei der Aarhus Konvention festzustellen und eine Gesetzesänderung einzufordern. Eigentlich wollte die EU Kommission noch dieses Jahr einen Vorschlag präsentieren, wie der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten verbessert werden könnte. Dieser Vorschlag blieb allerdings bis zuletzt aus. Die offizielle Entscheidung des Compliance-Ausschusses wird bis Ende September erwartet. Obwohl diese nicht rechtsverbindlich ist, so wird es doch interessant sein zu sehen, wie die EU auf die Entscheidung des Ausschusses reagieren wird. [lg]
Draft findings and recommendations of the Compliance Committee