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Neue Regeln für Gebrauchtwasser auf Ackerflächen
EU-News | 30.05.2018
#Wasser und Meere #Landwirtschaft und Gentechnik

Neue Regeln für Gebrauchtwasser auf Ackerflächen

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Sprudelnde Fontäne mit hoffentlich sauberem Wasser

Trockenheit führt zu Ernteausfällen. Deshalb sollen LandwirtInnen künftig auch Wasser verwenden dürfen, das zwar nicht trinkbar, aber aufbereitet ist. Für die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser aus kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen hat die EU-Kommission am Dienstag neue Vorschriften vorgelegt.

Im Verordnungsentwurf enthalten sind mikrobiologische Mindestanforderungen an die Qualität des Wassers, beispielsweise die Konzentration von Fäkalbakterien. Darüber hinaus gibt es Vorschläge für ein sicheres Risikomanagement und Transparenz. Die Öffentlichkeit soll online Zugang zu Informationen über die Wasserwiederverwendung in der EU haben. Letztlich müssen die Mitgliedstaaten den Einsatz genehmigen.

Ein Drittel der Gesamtfläche der EU ist ganzjährig von Wasserknappheit betroffen. Negative Umweltauswirkungen der und Energieverbrauch für die Süßwassergewinnung werden auch durch häufigere Wetterextreme immer deutlicher spürbar. Mit den neuen Vorschlägen will die EU-Kommission einen Schritt zur Anpassung an den Klimawandel leisten. Der Vorschlag sei außerdem Teil des Arbeitsprogramms 2018 der Kommission und eine Folgemaßnahme des Aktionsplans zur Kreislaufwirtschaft.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte den Vorschlag, europaweit gültige Mindestqualitätsanforderungen zu definieren. Karsten Specht, VKU-Vizepräsident der Sparte Wasser- und Abwasserwirtschaft, nannte den Ansatz der EU-Kommission, die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser nicht generell zu erlauben, sondern die Zulassung an strenge Auflagen zur Risikobewertung und Qualitätsstandards zu knüpfen, "richtig". "Damit stellt die EU-Kommission den Schutz der Trinkwasserressourcen und die Gesundheit der Verbraucher klar über wirtschaftliche Interessen. Die EU-Regelung darf unsere hohen Standards in der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung [in Deutschland] nicht berühren. Letztlich kommt es auf die praktische Umsetzung der Verordnung durch Bund und Länder an. Sie können durch Anwendungsempfehlungen für Sicherheit bei der Einzelfallprüfung sorgen", kommentierte Specht. [jg]

Pressemitteilung der EU-Kommission

Verordnungsentwurf (englisch)

Reaktion VKU

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