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EU-Gericht urteilt: Studien zu Glyphosat müssen öffentlich gemacht werden
EU-News | 07.03.2019
#Landwirtschaft und Gentechnik

EU-Gericht urteilt: Studien zu Glyphosat müssen öffentlich gemacht werden

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© Foto: Pixabay

Die Entscheidung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), Informationen über die Umweltauswirkungen von Glyphosat geheim zu halten, hat das Europäische Gericht (EuG) am Donnerstag für nichtig erklärt.

Das Gericht erklärte, dass die Öffentlichkeit ein Interesse daran habe, in welcher Weise die Umwelt und Organismen, die nicht nur Zielgruppe des Wirkstoffs gehören, durch die Verwendung von Glyphosat auf lange Sicht beeinträchtigt werden können. Bisher hatte die EFSA solche Studien, die als Grundlage für die Einstufung von Glyphosat als „nicht krebserregend“ dienten, der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt.

Vier Abgeordnete des EU-Parlaments hatten die Behörde daraufhin verklagt und gefordert, die Informationen über Toxizität und krebserregende Eigenschaften von Glyphosat offenzulegen,

Umweltverbände begrüßen das Urteil. Florian Schöne, Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings, erklärte: „Wieder einmal stellt ein Europäisches Gericht klar: Gemeinwohlinteressen haben in der europäischen Gesetzgebung Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen.“ Er forderte die Bundesregierung auf, „die Forderung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments nach mehr Transparenz in Zulassungsverfahren für Pestizide vorbehaltlos“ zu unterstützen und sich gegen eine erneute Zulassung von Glyphosat nach 2022 auszusprechen.

Franziska Achterberg, verantwortlich für die EU-Lebensmittelpolitik bei Greenpeace, sagte: „Das heutige Urteil ist ein großer Schritt in Richtung Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Entscheidungsfindung in der EU. Die Menschen haben das Recht, die absehbaren gesundheitlichen und ökologischen Auswirkungen von EU-Entscheidungen über Produkte wie Pestizide zu erfahren, und der Gerichtshof hat dieses Recht bestätigt. Es ist schockierend, dass die EFSA vor Gericht daran erinnert werden musste, dass ihre Aufgabe darin besteht, die öffentliche Gesundheit und nicht die kommerziellen Interessen der Glyphosathersteller zu schützen".

Für Martin Häusling, Abgeordneter der Grünen im EU-Parlament, ist das Urteil „ein Sieg für Gesundheit und Umwelt.“ Man müsse jetzt „auf sofortige Herausgabe aller Studien drängen und diese umgehend analysieren.“ Falls sich herausstellt, dass Glyphosat tatsächlich krebserregend sei, müsse das Mittel sofort verboten werden. [km]

Urteil des Europäischen Gerichts
Pressemitteilung des DNR
Pressemitteilung von Martin Häusling
Pressemitteilung von Greenpeace EU

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