Frankreich ist nicht d'accord mit grüner Taxonomie
Die Vertreter*innen der EU-Staaten haben eine Entscheidung darüber, welche Investitionsprojekte in Zukunft das Etikett „ökologisch nachhaltig“ tragen dürfen, zurückgewiesen. Atomkraft scheint der Auslöser zu sein.
In den interinstitutionellen Verhandlungen, auch Trilog genannt, hatten die Verhandlungsführer*innen von EU-Parlament, Ministerrat und EU-Kommission am vergangenen Donnerstag (05.12.2019) – nach eineinhalb Jahren zäher Verhandlungen – einen Kompromiss zur geplanten Verordnung über ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Finanzprodukte erzielt.
Laut Umweltschutzorganisation Transport & Environment (T&E) lehnten die Ständigen Vertreter*innen der Mitgliedstaaten (AStV) mit den Stimmen Frankreichs, Rumäniens, Bulgariens und der Višegrad-Staaten Polen, Ungarn, Slowakei und Tschechien jedoch am Mittwoch die Taxonomie ab. Das Vereinigte Königreich enthielt sich.
Streitpunkt Atomenergie
Nach Angaben des grünen Europaabgeordneten Sven Giegold (Deutschland) wollen die EU-Länder mit dem Parlament nachverhandeln, insbesondere aufgrund des de-facto Ausschlusses von Atomkraft.
Nicht nur Kohle soll explizit aus nachhaltigen Finanzprodukten ausgeschlossen werden. Aufgrund der sehr hohen Umweltschutzstandards (do-no-harm-Prinzip) werde sich auch Atomkraft nicht qualifizieren können und damit de-facto aus nachhaltigen Finanzprodukten ausgeschlossen, erklärte Giegold.
Er merkte kritisch an: „Statt den mehrheitsfähigen Kompromiss anzunehmen, hat Frankreich mit seinem Antrag auf Nachverhandlungen der Anti-Atomkraft-Artikel den gesamten Verhandlungserfolg in Frage gestellt. Atomkraft in nachhaltigen Finanzprodukten würde das Vertrauen von Anlegern in vielen Ländern zerstören.“
Was besagt der Kompromiss noch?
Die geplante Verordnung besitzt, nach Ansicht der Umweltschutzorganisationen WWF sowie Transport & Environment (T&E) den größtmöglichen Fokus, denn sie soll alle Finanzprodukte einbeziehen, sodass für Investor*innen größere Transparenz im Finanzsektor herrscht. Die Offenlegungspflichten betreffen Fondsmanager, Unternehmen und Herausgeber von Anleihepapieren.
Das Klassifizierungssystem soll sich in „nachhaltige Aktivitäten“, „Übergangsaktivitäten“ und „ermöglichende Aktivitäten“ gliedern. Letztere umfassen zum Beispiel die Herstellung von Stahl für Eisenbahngleise oder das benötigte Material für Windkraftturbinen.
Es soll eine Reviewklausel geben. Ende 2021 können nicht-nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten in die Taxonomie aufgenommen werden. Dieser Schritt kann dazu beitragen, die umweltschädlichsten Projekte zu identifizieren und potentiell von Investitionen auszuschließen.
Wie weiter?
Laut Ministerrat ist eine weitere Sitzung der ständigen Vertreter*innen am 16. Dezember geplant, dann eine weitere interinstitutionelle Verhandlung mit dem Ziel, dass die ständigen Vertreter*innen dem finalen Kompromiss am 18. Dezember zustimmen. [aw]
T&E: UK and France put Brexit differences aside to kill EU green finance deal
WWF EU: Citizens' call to "stop greenwashing" of finance cuts through