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EU-Taxonomie: Warten auf Brüssels endgültige Fassung
EU-News | 15.04.2021
#Klima und Energie #EU-Umweltpolitik

EU-Taxonomie: Warten auf Brüssels endgültige Fassung

Mehr als 900 Akteure aus dem Bereich nachhaltiger Finanzen drängen darauf, Atomkraft, Gaskraftwerke und nicht nachhaltige Forstwirtschaft von der Taxonomie auszuschließen. Kommende Woche will die EU-Kommission die auf Klimaschutz bezogenen Kriterien vorlegen.

Update (16.04.2021): Entscheidung über Gas und Atom verschiebt sich anscheinend

Laut Informationen des Nachrichtenportals Euractiv plant die EU-Kommission für kommenden Mittwoch zwar, technische Prüfkriterien für zahlreiche wirtschaftliche Aktivitäten zu veröffentlichen. Die strittigen Punkte Gaskraftwerke und Atomenergie sollen jedoch vorerst ausgeklammert werden.

Stattdessen plane die Kommission anscheinend, einen separaten Gesetzesvorschlag für Gas, Atomkraft und andere „Übergangs“-Aktivitäten bis Dezember dieses Jahres vorzulegen. Damit werfe die EU-Exekutive den EU-Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament „die heiße Kartoffel hin“, so Euractiv.

Ob für die anderen kontroversen Aspekte Forstwirtschaft und Bioenergie die Veröffentlichung von Kriterien auch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werde, gehe laut Euractiv nicht klar aus dem geleakten Entwurf hervor.

Taxonomie zu Klimaschutz und Anpassung an Klimawandel

Welches Finanzprodukt soll auf dem europäischen Finanzmarkt als ökologisch nachhaltig gelten dürfen? Für den 21. April wird erwartet, dass die EU-Kommission die Prüfkriterien der sogenannten Taxonomie-Verordnung zu den Umweltzielen „Anpassung an den Klimawandel“ und „Klimaschutz“ endgültig in einem delegierten Rechtsakt festlegt.

Vor der Osterpause waren verschiedene Textentwürfe an die Öffentlichkeit gelangt, die vor allem Umwelt- und Klimaschutzorganisationen alarmierten. Zum einen geht es darum, ob Gaskraftwerke als nachhaltige Investition klassifiziert werden sollen. Laut dem jüngsten bekannt gewordenen Entwurf hatte die Kommission – wohl auf Drängen einzelner EU-Mitgliedstaaten – die Kriterien im Vergleich zu früheren Entwürfen deutlich abgeschwächt (EU-News vom 25.03.2021). Die Nutzung von fossilem Gas würde dadurch befördert, fürchten Umweltverbände.

Zum anderen tobt ein Streit um die Atomkraft. Dem Nachrichtenportal Euractiv zufolge veröffentlichte das Gemeinsame Forschungszentrum (Joint Research Centre, JRC) der EU-Kommission seinen mit Spannung erwarteten Bericht am Karfreitag. Das Ergebnis blieb zum Leak wenige Tage zuvor (EU-News vom 01.04.2021) unverändert: Atomkraft ist aus Sicht des JRC eine sichere, emissionsarme Energiequelle und kann daher als nachhaltige Investition eingestuft werden.

Sollte die Kommission am kommenden Mittwoch den delegierten Rechtsakt veröffentlichen, haben das EU-Parlament und die EU-Mitgliedstaaten im Rat zwei Monate Zeit, um den Rechtsakt zu prüfen. Änderungen am Text sind allerdings nicht möglich. Die Institutionen können den Text in seiner Gänze entweder annehmen oder ablehnen.

Als Taxonomie wird ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Finanzprodukte bezeichnet. Für Anleger*innen und Investor*innen soll ersichtlich sein, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als „grün“, also ökologisch nachhaltig, eingestuft sind. Die Kommission strebt an, Finanzströme von klimaschädlichen und umweltzerstörerischen Aktivitäten hin zu Aktivitäten zu lenken, die das Klima, die Biodiversität und die menschliche Gesundheit schützen.

Erneute Forderung: Gas und Atomenergie müssen draußen bleiben

Ob diese Ziele mit den vorliegenden Entwürfen erreicht werden, daran hegen zahlreiche Umwelt- und Klimaschutzorganisationen starke Zweifel. Nun haben auch mehr als 950 Personen, die vorrangig im Bereich der nachhaltigen Finanzen tätig sind, mit einem offenen Brief an die EU-Kommissarin Mairead McGuinness und den Vizepräsidenten der EU-Kommission Valdis Dombrovskis appelliert, „dem Druck einzelner EU-Mitgliedstaaten und ihrer jeweiligen Sonderinteressen nicht nachzugeben“ und die geplante EU-Taxonomie nicht abzuschwächen. „Es liegt allein an Ihnen, als Kommission, zu entscheiden, welche Standards Sie ab Mitte April vorschlagen werden. Der kleinste gemeinsame Nenner unter den Mitgliedstaaten wäre die denkbar schlechteste Zukunft für Sustainable Finance“, warnen Abgeordnete von EU-, nationaler und Landesebene, Wissenschaftler*innen, Ökonom*innen, Unternehmer*innen und weitere Akteure.

Sehr konkret werden die Unterzeichner*innen in ihrer ablehnenden Haltung: Keinesfalls sollten konventionelle Gaskraftwerke oder die dazugehörige Infrastruktur als Treibhausgasminderungs- oder Anpassungsmaßnahme angerechnet werden. Es wäre daher falsch, die Schwellenwerte von 100 Gramm CO2 pro Kilowattstunde (g CO2/kWh) und 262 g CO2/kWh entgegen den Empfehlungen der technischen Expertengruppe anzuheben.[1]

Die Schwächung der Schwellenwerte in einem Bereich berge zudem die Gefahr, einen Präzedenzfall für andere Bereiche der Taxonomie zu schaffen, heißt es weiter. So sollten Investitionen in Atomenergie und in nicht nachhaltige Formen der Forstwirtschaft ebenfalls nicht als ‚nachhaltig‘ gelten.

Auch in Deutschland wächst in der Zivilgesellschaft der Widerstand gegen den Vorschlag, Atomkraft in der EU-Taxonomie als nachhaltiges Finanzprodukt zu klassifizieren. Die Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt pochte am Mittwoch darauf, Atomkraft zweifelsfrei von der geplanten Liste auszuschließen. Dazu erklärte ihr Sprecher Jochen Stay: „Die Bundesregierung, allen voran Finanzminister Scholz, muss jetzt gegenüber der EU-Kommission unmissverständlich erklären, dass sie ein Aufweichen der Taxonomie durch nicht nachhaltige Techniken wie die Atomkraft nicht mitträgt. Das gebietet nicht zuletzt der gültige Koalitionsvertrag, der sich gegen eine EU-Förderung für Atomkraftwerke ausspricht.“ Frankreich und sechs weitere EU-Staaten setzen sich in Brüssel dafür ein, Atomenergie in die Taxonomie aufzunehmen.

Grüne Kriterien für Kreislaufwirtschaft und Biodiversität in der Vorbereitung

Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutz sind nicht die einzigen Bereiche der geplanten Taxonomie. Laut Informationen des NABU entwickelt die EU-Kommission mit der EU-Plattform für Nachhaltige Finanzen derzeit Vorschläge für technische Prüfkriterien zu vier weiteren Umweltzielen der Taxonomie-Verordnung: Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Schutz von Ökosystemen und Biodiversität, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser und marinen Ressourcen, Prävention und Kontrolle von Verschmutzung. Bis Ende 2021 sollen die Kriterien für alle vier Umweltziele feststehen.

Der NABU hatte zwei Berichte zur Kreislaufwirtschaft sowie zum Schutz von Biodiversität beim Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) in Auftrag gegeben, die am Dienstag veröffentlicht wurden. Sie richten sich an Natur- und Umweltexpert*innen, die zu Biodiversität und Kreislaufwirtschaft arbeiten. Beide Berichte legen die Weiterentwicklung und Anwendung der EU-Taxonomie anhand von Beispielen dar. Sie sind in Englisch verfasst.

Euractiv (16.04.2021): LEAK: EU to table ‘climate taxonomy’, leaving gas and nuclear for later 

Euractiv: The Green Brief: Europe’s anti-nuclear madness 

JRC: Technical assessment of nuclear energy with respect to the ‘do no significant harm’ criteria of Regulation (EU) 2020/852 (‘Taxonomy Regulation’) 

Open Letter to the EU Commission with 951 signatories who ask for credible Sustainable Finance Rules 

NABU: Die EU-Taxonomie für Biodiversität und Kreislaufwirtschaft 

FÖS: Introduction to the EU Taxonomy for a Circular Economy 

FÖS: Introduction to the EU Taxonomy on Biodiversity and Ecosystems 

EU-Kommission: Überblicksseite zu nachhaltigen Finanzen 

.ausgestrahlt: Bundesregierung muss sich für Ausschluss der Atomkraft aus der EU-Taxonomie einsetzen 

.ausgestrahlt: Fünf-Minuten-Info zur EU-Taxonomie 

Redakteurin: Ann Wehmeyer

[1] Im Abschlussbericht der Technischen Expertengruppe (TEG) heißt es: "Die TEG interpretiert DNSH (do no significant harm) mit Blick auf Klimaschutz als Vermeidung von Aktivitäten, die die Netto-Null-Klimaziele der EU bis 2050 gefährden würden. Wir haben festgestellt, dass Aktivitäten, die unter dem Schwellenwert von 100 g liegen, einen signifikanten Beitrag leisten, und dass Aktivitäten, die über dem regionalen Durchschnitt von 262 g liegen, einen signifikanten Schaden verursachen würden. Daher wird davon ausgegangen, dass Aktivitäten unterhalb dieses 262-Gramm-Grenzwerts zwar keinen wesentlichen Beitrag leisten, aber auch keinen erheblichen Schaden verursachen."

Technical annex to the TEG final report on the EU taxonomy (09.03.2020), Seite 458 im PDF-Dokument

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