Aufschub von GAP-Umweltstandards ist die falsche Antwort auf die Krise
Der Schutz der Artenvielfalt darf nicht geopfert werden
Berlin – Zur Entscheidung der EU-Kommission, die Regelungen zum Fruchtwechsel und zu nicht-produktiven landwirtschaftlichen Flächen für 2023 auszusetzen, kommentiert Lavinia Roveran, Koordinatorin für Naturschutz und Agrarpolitik beim DNR:
„Die Entscheidung der EU-Kommission, Regelungen zum Fruchtwechsel und zu nicht-produktiven landwirtschaftlichen Flächen für 2023 EU-weit auszusetzen, ist ein herber Schlag für den Natur- und Artenschutz. Damit werden auch die wenigen verbliebenen Rückzugsorte für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft aufs Spiel gesetzt. Wer Brachen 2023 in eine intensive landwirtschaftliche Nutzung überführt, kann nicht damit rechnen, dass die Arten 2024 auf Knopfdruck zurückkehren. Hier wird mit einer kurzfristigen Maßnahme enormer Schaden an der Biodiversität in Kauf genommen. Statt diese ökologisch wertvollen Flächen aufzugeben, sollten die großen Potenziale für mehr Nahrungsmittelproduktion in der Reduzierung der Anbaufläche für Tierfutter und Agrokraftstoffe genutzt werden.“
Hintergrund:
In einem gemeinsamen offenen Brief haben die Umweltorganisationen BUND, Deutsche Umwelthilfe, NABU, WWF Deutschland und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) heute an Bund und Länder mit der dringlichen Empfehlung appelliert, diese Regelungen in Deutschland entschieden abzuweisen und dieses so bei der anstehenden Sonder-Agrarministerkonferenz am 28. Juli 2022 zu beschließen.
Den gemeinsamen offenen Brief finden Sie hier.
Weitere Informationen zu der Bedeutung von Brachen in der Agrarlandschaft finden Sie im heute veröffentlichten DNR-Hintergrundpapier: Brachen – unverzichtbare Rückzugsräume für die Artenvielfalt