DNR fordert Nachbesserungen beim Insektenschutzgesetz
Schöne: „Bundesländer müssen klares Signal für Umsetzung des Aktionsprogramms senden“

Anlässlich der heutigen Beratung des Bundesrates zum Entwurf des Insektenschutzgesetzes der Bundesregierung appelliert der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) an die Bundesländer, sich für deutliche Verbesserungen im Sinne eines starken Insektenschutzes einzusetzen.
„Der Bundesrat muss die Chance nutzen, sich für eine echte Eins-zu-Eins-Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenschutz einzusetzen. Der Entwurf des Insektenschutzgesetzes der Bundesregierung bleibt hinter den Erwartungen zurück und muss daher zügig nachgebessert werden“ sagte DNR-Geschäftsführer Florian Schöne. So fehlt beispielsweise ein Verbot zur Anwendung von Insektiziden in den FFH-Gebieten, die wesentlicher Bestandteil des Schutzgebietsnetzes sind. Auch wurden die im Aktionsprogramm geforderten verbindlichen Mindestabstände zu Gewässern bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln nicht in den Gesetzentwurf aufgenommen.
„Neben verbindlichen gesetzlichen Regelungen zum Schutz unserer Insekten brauchen wir dringend mehr attraktive Fördermöglichkeiten, um die Landnutzer*innen mitzunehmen und für ihre Naturschutzleistungen angemessen zu honorieren. Wir begrüßen daher das von den Ländern vorgeschlagene FFH-Milliardenprogramm zur Umsetzung von freiwilligen Biodiversitätsmaßnahmen in FFH-Gebieten. Die wichtigste Stellschraube für den Insektenschutz ist und bleibt jedoch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik: hier müssen die Weichen viel stärker hin zu einer Honorierung einer naturverträglichen Landwirtschaft gestellt werden“, sagte Schöne.
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