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DNR: Keine weitere Abschwächung bei der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie
Pressemitteilung | 14.03.2023
#EU-Umweltpolitik

DNR: Keine weitere Abschwächung bei der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie

Europäisches Parlament stimmt heute über Regelungen ab

Europäisches Parlament in Straßburg
© AdobeStock/SmallWorldProduction
Europäisches Parlament in Straßburg von oben

Berlin - Bei der heutigen Abstimmung über die EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) im Europäischen Parlament dürfen die Abgeordneten keine weitere Abschwächung der Richtlinie zulassen, mahnt der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR). Der Gebäudesektor macht 40 Prozent des europäischen Energieverbrauchs aus und ist damit die zentrale Stellschraube bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen und beim Klimaschutz. „Die Abgeordneten haben heute die Chance, die zentralen Leitplanken im Gebäudesektor zu setzen und für mehr Klimaschutz, mehr soziale Gerechtigkeit und mehr Planungssicherheit zu stimmen”, sagt DNR-Geschäftsführer Florian Schöne.

Bereits die Position des Industrieausschusses des EU-Parlaments (ITRE) vom 9. Februar, welche die Grundlage der heutigen Plenarabstimmung bildet, bleibt hinter den Notwendigkeiten zurück und schafft durch Ausnahmeregelungen Schlupflöcher für die Mitgliedstaaten. So können beispielsweise bei der Einführung von energetischen Mindeststandards für den Gebäudebestand (MEPS), dem Herzstück der Richtlinie, 22 Prozent der Wohngebäude von der Sanierungsverpflichtung ausgenommen werden. Die energetischen Mindeststandards sind verpflichtende Vorgaben für die Sanierung von Bestandsgebäuden mit den höchsten Energieverlusten.

Trotzdem würde die Annahme der wenig ambitionierten ITRE-Position einen wichtigen Schritt nach vorne bedeuten. Nun ist dieser Fortschritt durch einige Änderungsvorschläge, die heute zur Abstimmung stehen, in Gefahr. Diese wären eine deutliche Verschlechterung und würden die Rahmenbedingungen für die sozial gerechte Transformation des Gebäudesektors massiv gefährden. So sieht unter anderem ein Änderungsvorschlag vor, dass die Mitgliedstaaten 100 Prozent aller Wohngebäude von den geplanten Mindesteffizienzstandards ausnehmen könnten. „Eine solche Regelung wäre das Ende für jegliche Planungs-, Investitions- und Energiesicherheit für die Industrie, das Handwerk aber auch für die europäischen Bürgerinnen und Bürger“, so Schöne.

„Das EU-Parlament muss heute standhaft bleiben und darf keine weiteren Ausnahmeregelungen zulassen, andernfalls vergeben die Abgeordneten die Chance, Energiearmut und Klimawandel einzudämmen und die Wirtschaftsentwicklung über den Gebäudesektor anzukurbeln. Damit wären nicht nur die Klimaziele in Gefahr, sondern auch die europäischen Bürgerinnen und Bürger würden im Stich gelassen, weil man damit die Abhängigkeit von immer teurer werdenden fossilen Energieträgern zementieren würde.“

Hintergrund

Die Parlamentsabstimmung ist entscheidend, da im Anschluss EU-Rat, EU-Parlament und Europäische Kommission basierend auf ihren jeweiligen Positionen über die Novellierung der Richtlinie verhandeln werden. Der Rat hatte seine Position zum EU-Kommissionsvorschlag bereits im Oktober 2022 verabschiedet. Die Ratsposition war schwach, weshalb Deutschland gemeinsam mit sechs weiteren Mitgliedstaaten in einer begleitenden Erklärung für mehr Ambition geworben hatte. Obwohl die geopolitische Lage in Folge des Ukraine-Krieges zeigt, dass die Energieabhängigkeit ein großer Unsicherheitsfaktor ist, bleiben die nationalen und europäischen Anstrengungen beim Thema Energieeffizienz weit hinter den Notwendigkeiten zurück.

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