DNR, NABU und BUND Brandenburg erstreiten wichtiges Urteil gegen Ausbau der Oder
Polnische Umweltbehörde muss nachbessern
Berlin, 14.06.2022 (aktualisiert am 15.06.2022) – Das woiwodschaftliche Verwaltungsgericht in Warschau hat heute die zuständige Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen in einem Eilverfahren verpflichtet, die Baumaßnahmen an der Oder erneut zu prüfen.* Denn der Beschluss der polnischen Umweltbehörde, der einen sofortigen Vollzug des Ausbaus der Oder vorsah, wird aufgehoben.** Bei der weiteren Entscheidung ist die Generaldirektion für Umweltschutz an die Weisungen des Gerichts gebunden.*** Hierzu kommentiert Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR):
„Das Urteil gegen die polnische Regierung ist ein wichtiges Signal. Zum ersten Mal wurde beim bereits laufenden Ausbau der Oder entlang der deutsch-polnischen Grenze eine polnische Umweltbehörde verpflichtet, die grenzüberschreitenden Auswirkungen des Projektes auf geschützte Arten und Lebensräume zu berücksichtigen und ihrer Verantwortung für die Biodiversitätskrise gerecht zu werden. Die freifließende Oder mit ihren bedeutsamen Leistungen für vielfältige Ökosysteme sowie für den natürlichen Klimaschutz bleibt damit vorerst gesichert.
Dies müssen nun auch die Befürworter des Oderausbaus mit ihren Lobbyverbänden einsehen. Das Ergebnis ist nicht nur ein Gewinn für die natürliche Vielfalt der Flusslandschaft Oder, sondern auch für die Menschen am naturnahen Strom, die schon heute mit Trockenheit als eine der zentralen Auswirkungen der Klimakrise konfrontiert sind.“
Hintergrund
Das Urteil (Zeichen IV SA/Wa 103/22) beim woiwodschaftlichen Verwaltungsgericht in Warschau (Wojewódzki Sąd Administracyjny w Warszawie) wurde von DNR, NABU und BUND Brandenburg erstritten, die Mitglied des „Aktionsbündnis lebendige Oder“ mehrerer deutscher Umwelt- und Naturschutzverbände sind. Auch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg hat in dieser Sache geklagt. Gegen die Entscheidung des woiwodschaftlichen Verwaltungsgerichts kann eine Kassationsklage eingelegt werden. Die Rechtsmittelfrist beträgt 30 Tage. Sie beginnt am Tag nach der Zustellung der Entscheidung des woiwodschaftlichen Verwaltungsgerichts..
Korrekturen gegenüber der Fassung vom 14.06.2022:
Aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen im Prozess- und Umweltrecht zwischen der deutschen und der polnischen Gesetzgebung sind Anpassungen in der Darstellung der aktuellen Entscheidung des woiwodschaftlichen Verwaltungsgerichts in Warschau notwendig.
* in der ursprünglichen Fassung der Pressemitteilung lautete dieser Satz: „Das woiwodschaftliche Verwaltungsgericht in Warschau hat heute die zuständige Generaldirektion für Umweltschutz der Republik Polen in einem Eilverfahren verpflichtet, die Baumaßnahmen an der Oder ohne eine weitere Prüfung nicht mehr fortzusetzen.“
** ggü. der ursprünglichen Fassung der Pressemitteilung wurde hier ergänzt: „des Ausbaus der Oder“
*** ggü. der ursprünglichen Fassung der Pressemitteilung wurde hier ergänzt: „Bei der erneuten Entscheidung ist die Generaldirektion für Umweltschutz an die Weisungen des Gerichts gebunden.“
Kontakt für fachliche Rückfragen
Sascha Maier, Referent für Gewässerpolitik beim BUND
E-Mail: sascha.maier@bund.net
Telefon: 030 27586-532