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EU-Kommission legt zweiten Teil des “Fit for 55”-Pakets vor
Pressemitteilung | 15.12.2021
#EU-Umweltpolitik #Klima und Energie #Emissionen

EU-Kommission legt zweiten Teil des “Fit for 55”-Pakets vor

DNR: Europa darf nicht hinter dem klimapolitisch Notwendigen zurückbleiben

EU-Kommission
© AdobeStock/doganmesut
EU-Kommission in Brüssel

Berlin/Brüssel - Heute hat die Europäische Kommission den zweiten Teil des sogenannten „Fit for 55“-Pakets veröffentlicht. Zusammen mit dem im Juli vorgelegten ersten Teil des Pakets stellen die Kommissionsvorschläge die gesamte europäische Gesetzgebung in Energie- und Klimafragen neu auf. Die heute präsentierten Vorschläge enthalten unter anderem die wichtige Revision der EU-Gebäuderichtlinie, das sogenannte Gaspaket mit der Revision der Gasmarktrichtlinie und der Netzzugangsverordnung sowie eine neue Verordnung, die Methanemissionen in Europa reguliert. Es sei zu begrüßen, dass die Kommission mit dem Gebäudesektor und dem Gasmarkt zwei für die Transformation zentrale Bereiche reformieren wolle, jedoch bleibe sie insbesondere mit den Vorschlägen zum Gaspaket hinter dem klimapolitisch Notwendigen zurück, kritisiert der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR).

Im Entwurf der Gebäuderichtlinie sind die Gesamteffizienzstandards für die Gebäude mit der geringsten Energieeffizienz in Europa das entscheidende neue Instrument. „Die Kommission stellt damit die Weichen, um ihre Renovierungswelle umzusetzen. Gut und richtig ist, dass die Sanierungen für die Gebäude mit der geringsten Energieeffizienz Priorität erhalten. Das kommt auch Menschen mit geringeren Einkommen zu Gute, bei denen die Heizkosten einen sehr hohen Anteil der Lebenshaltungskosten ausmachen“, so DNR-Präsident Kai Niebert. Zusätzlich geht es in der Richtlinie nicht nur um die Anzahl der renovierten Gebäude, sondern auch um deren Qualität. „Dafür setzt die Kommission nun europaweite Standards, wie die energetischen Sanierungen konkret ausgestaltet werden sollten. Viele Mitgliedstaaten, insbesondere Deutschland, haben aber bereits die Vorgaben zur aktuell gültigen Richtlinie nur unzureichend umgesetzt. Hier muss die neue Bundesregierung dringend handeln und sich für eine ambitionierte Reform der Gebäuderichtlinie einsetzen“, so der DNR-Präsident weiter.

Die Reform des europäischen Gasmarkts ist aus Sicht des DNR misslungen: “Statt die Weichen für einen mittelfristigen Erdgasausstieg und ein 100 Prozent erneuerbares Energiesystem zu stellen, zementiert die Kommission die Abhängigkeit von gasförmigen Energieträgern und gefährdet damit das Ziel der Klimaneutralität”, sagte Niebert. Besonders problematisch ist dabei die mangelhafte Definition von kohlenstoffarmen Gasen, welche Tür und Tor auch für Wasserstoff aus fossilem Erdgas oder Atomstrom öffnen könnte. Die geplante Beimischung von Wasserstoff ins bestehende Erdgasnetz birgt aus Sicht der Umweltverbände die Gefahr eines fossilen Lock-Ins: ”Statt eine dringend benötigte eigenständige Wasserstoffinfrastruktur aufzubauen, würde der kostbare Energieträger primär dem Greenwashing von fossilem Gas dienen. Die Kommission ebnet damit den Weg für den Einsatz von Wasserstoff im Wärmesektor, wo wesentlich effizientere und kotengünstigere Alternativen zur Verfügung stehen”, so Niebert. Zudem wird die vielfach kritisierte Rolle der Fernleitungsnetzbetreiber bei der Bedarfsplanung nicht reformiert. „Eine unabhängige Kontrolle der Infrastrukturplanung entlang der Klimaziele bleibt damit weiterhin aus”, zeigt sich Niebert enttäuscht.

Positiver bewertet der DNR die Methanverordnung: "Dass nun erstmals die europäischen Methanemissionen im Energiesektor reguliert und Leckagen verpflichtend repariert werden sollen, ist zu begrüßen und in Anbetracht der hohen Klimawirkung von Methan überfällig", so Niebert. Eine große Leerstelle sei aber, dass außerhalb Europas entstehende Methanemissionen lediglich einer Informationspflicht, nicht jedoch einer Minderungsverpflichtung unterworfen würden. “Die EU importiert über 90 Prozent ihres Öl- und Gasbedarfs. Das globale Methanproblem kann nur wirksam angegangen werden, wenn auch diese Importe unter die Methanverordnung fallen”, so Niebert weiter. Perspektivisch müssten aus Sicht des DNR zudem weitere Sektoren, insbesondere die Landwirtschaft, in die Verordnung einbezogen werden.

Kontakt für Rückfragen

Laura Gies

Referentin für EU-Klima- und Energiepolitik (Elternzeitvertretung für Elena Hofmann)

030 6781775-79

laura.gies@dnr.de

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