EU-Kommission opfert Flächen für die Artenvielfalt
Agrarminister Özdemir darf Rückschritte nicht mitgehen
Berlin - Anlässlich der Entscheidung der EU-Kommission, den Mitgliedstaaten Ausnahmen bei den wichtigen Umweltstandards (GLÖZ 8) in der Agrarförderung zu ermöglichen, kommentiert DNR-Geschäftsführer Florian Schöne:
„Im Alleingang vollzieht die EU-Kommission eine doppelte Rolle rückwärts auf Kosten der Natur. Ohne sachliche Legitimation und ohne die Zustimmung der Mitgliedstaaten untergräbt der Kommissionsvorschlag selbst die minimalsten Anforderungen zum Schutz der Biodiversität in der EU-Agrarförderung. Die Aufweichung der Vorgaben zur Bereitstellung von Brachen als ökologische Rückzugsräume ist ein Rückschritt in alte Zeiten und vermittelt den Eindruck, als gäbe es den dramatischen Artenverlust in unseren Agrarlandschaften nicht.
Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir hat letzte Woche klargestellt, dass der Kommissionsvorschlag keine Antworten auf die Herausforderungen in der Landwirtschaft liefert und dem Schutz der Agrarökosysteme widerspricht. Statt dem populistischen Schlingerkurs der Kommission zum Abbau von Umweltstandards zu folgen, muss Minister Özdemir in Deutschland an den bisherigen Regelungen festhalten. Echte Lösungen zur Eindämmung der Biodiversitätskrise bei gleichzeitiger Stärkung der Landwirtschaftsbetriebe können nur in der konsequenten Weiterentwicklung und besseren Ausstattung bestehender Förderinstrumente wie der Öko-Regelungen liegen.“