EU-Klimaschutzgesetz wird Versprechungen des Green Deals nicht gerecht
Niebert: „Kommission drückt sich vor den notwendigen Konsequenzen“
Berlin/Brüssel – Der heute von der EU-Kommission vorgestellte Vorschlag für ein EU-Klimagesetz ist aus Sicht des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR) trotz wichtiger Elemente ein unzureichender Auftakt für den vielversprechenden Green Deal. Vor allem die in dem Gesetz vorgeschlagene Zeitschiene für das Klimaziel für 2030, mit dem die EU im November zum UN-Klimagipfel nach Glasgow fahren will, ist problematisch.
Und weiter: „Die Vorlage eines EU-Klimaziels im September mit einer Verringerung der CO2-Emissionen um 50-55 Prozent ist viel zu spät, viel zu zögerlich und wird der Klimakrise nicht gerecht. Damit bringt die Kommission den gesamten UN-Prozess zur Ambitionssteigerung im Vorfeld der Klimakonferenz in Glasgow ernsthaft in Gefahr und verkennt die Dringlichkeit der Herausforderungen“.
Der Gesetzesvorschlag der EU-Kommission beinhaltet das Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Unterfüttert ist dieses Ziel mit einem Pfad mit Zwischenzielen beginnend in 2030, den die Kommission per Durchführungsrechtsakt und basierend auf ökonomischen, sozialen, technologischen und wissenschaftlichen Gegebenheiten zukünftig festlegen soll. Mithilfe eines Überprüfungsmechanismus kann die Kommission die Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten alle fünf Jahre bewerten.
„Wir begrüßen den Vorschlag rechtlich zu verankern, dass keinerlei klima- und umweltschädliche Maßnahmen ergriffen werden dürfen. Dazu muss allerdings auch die Abschaffung umwelt- und klimaschädlicher Subventionen gehören“, so Niebert weiter.