Agrarministerkonferenz muss starkes Zeichen für Umsetzung der GAP in Deutschland setzen
Schöne: „Umweltbelange müssen Kernanliegen der künftigen Förderpolitik werden“
Berlin - An diesem Freitag werden die Agrarministerinnen und -minister von Bund und Ländern im Rahmen einer Sonder-Agrarministerkonferenz über die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland verhandeln. Dabei stehen wichtige Entscheidungen auf der Tagesordnung, die dem nationalen Strategieplan zur Verwendung der Brüsseler Agrarmilliarden den richtigen Rahmen geben können.
Angesichts der enormen Herausforderungen im Bereich Umwelt, Klima und Tierschutz müsse eine Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik in Deutschland unbedingt unter Einbeziehung der Umweltressorts erfolgen. Daher müssten die Agrarministerinnen und –minister den Beschluss der Umweltministerkonferenz unterstützen, wonach die Umweltseite in die Entscheidungen zur GAP gleichwertig einzubeziehen ist. Darüber hinaus müsse die Agrarministerkonferenz sich dazu bekennen, die finale Entscheidung zur Ausgestaltung der GAP in Deutschland erst nach Ende der Trilogverhandlungen auf EU-Ebene zu treffen. Diese geben die notwendige rechtliche Grundlage, um den nationalen Strategieplan ausgestalten zu können. Auch die Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft seien in den Verhandlungen zu berücksichtigen. „Die von Bundesministerin Klöckner geplante Verabschiedung eines unambitionierten Strategieplans im Hauruckverfahren ignoriert den umweltpolitischen Handlungsdruck und verkennt die Rolle der EU-Kommission bei der Genehmigung der Pläne“, so Schöne weiter.
Neben der Debatte über den Nationalen Strategieplan werden die Agrarministerinnen und -minister am Freitag auch über den Umschichtungssatz in die ländliche Entwicklung für das Jahr 2022 abstimmen. „Die bisherigen sechs Prozent Umschichtung reichen nicht aus, um die ländliche Entwicklung und damit die besonders wichtigen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen finanziell adäquat auszustatten. Daher muss dringend die maximale Umschichtung von 15 Prozent beschlossen werden“, sagte Schöne. Dies zeigen nicht zuletzt die laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland etwa zu Natura 2000. Hier besteht ein Mittelbedarf von jährlich 1,4 Milliarden Euro, der aktuell nur zu einem Drittel erfüllt wird. Hinzu komme der erhebliche Finanzbedarf für den Ausbau des Ökolandbaus auf mindestens 20 Prozent bis 2030.