Umweltorganisationen erstreiten wichtiges Urteil gegen Oder-Ausbau
Vorläufiger Baustopp auf polnischer Seite muss umgesetzt werden
Berlin – Das woiwodschaftliche Verwaltungsgericht in Warschau hat die Genehmigung des Oder-Ausbaus vorläufig aufgehoben und damit einer Klage der Umweltorganisationen DNR, NABU und BUND Brandenburg stattgegeben. Zwar liegt die Begründung der Entscheidung vom 9. Dezember noch nicht vor, das zuständige Gericht hat das Urteil jedoch gegenüber der Rechtsanwaltskanzlei der Umweltverbände mündlich bestätigt.
Der jetzige Gerichtsbeschluss sieht vor, dass der Bescheid des polnischen Generaldirektors für Umweltschutz vom 16. August 2022 nicht vollstreckt werden darf. Entsprechend darf auch bis zur Beendigung des Hauptsacheverfahrens nicht weiter ausgebaut werden. Bereits am 14. Dezember 2022 kündigte das polnische Ministerium für Infrastruktur in den Medien an, gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berufung einreichen zu wollen.
Hierzu kommentiert Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR):
„Der Beschluss des Gerichts kann zwar noch angefochten werden, aber er gilt bis zum Zeitpunkt seiner etwaigen Aufhebung durch das Oberste Verwaltungsgericht und muss respektiert werden. Gerade nach der Umweltkatastrophe an der Oder sind die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Baumaßnahmen auf geschützte Arten und Lebensräume stärker zu berücksichtigen. Den ökologischen Prozessen und der Widerstandsfähigkeit des Flusses muss insbesondere vor dem Hintergrund der sich zuspitzenden Klimaerhitzung künftig unbedingt Priorität eingeräumt werden.
Das Ergebnis des Gerichtsurteils ist nicht nur ein Gewinn für die natürliche Vielfalt der Flusslandschaft Oder, sondern auch für die Menschen am naturnahen Strom, die schon heute mit Dürre als eine der zentralen Auswirkungen der Klimakrise konfrontiert sind.“
Hintergrund
Das Urteil beim woiwodschaftlichen Verwaltungsgericht in Warschau (Wojewódzki Sąd Administracyjny w Warszawie) wurde von DNR, NABU und BUND Brandenburg erstritten, die Mitglied des „Aktionsbündnis lebendige Oder“ mehrerer deutscher Umwelt- und Naturschutzverbände sind. Auch das Umweltministerium des Landes Brandenburg hat in dieser Sache geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung des woiwodschaftlichen Verwaltungsgerichts kann eine Klage beim Obersten Verwaltungsgericht eingelegt werden.