Verordnungsentwurf zur Neuen Gentechnik missachtet Interessen von Landwirtschaft und Verbraucher*innen
DNR fordert Wahrung von Wahlfreiheit und Vorsorgeprinzip
Berlin - Der heute vorgestellte Verordnungsentwurf der EU-Kommission will den Einsatz neuer gentechnischer Verfahren (NGT) weitestgehend deregulieren. Dazu gehört eine Aufhebung der Kennzeichnungspflicht sowie eine Abschaffung der Risikoprüfung im Zulassungsverfahren. „Damit handelt die EU-Kommission nicht nur gegen den Willen der Verbraucher*innen in der EU, die viel Wert auf gentechnikfreie Nahrungsmittel legen, sondern setzt auch einen großen Wettbewerbsvorteil der europäischen Landwirtschaft aufs Spiel“, kritisiert Florian Schöne, Geschäftsführer des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR). Zudem missachte die EU-Kommission mit ihrem Vorstoß eines der Grundprinzipien der Europäischen Union: das Vorsorgeprinzip.
„Wir haben bislang völlig unzureichende Erkenntnisse, welche Auswirkungen die Anwendung neuer gentechnischer Verfahren auf unsere Ökosysteme hat. Auch Versprechungen seitens der Industrie, mit diesen Verfahren könne man dem Klimawandel entgegenwirken, sind bei weitem nicht belegt“, so Schöne weiter. Eine fortgeführte Regulierung der NGTs, wie sie auch der DNR fordert, bedeute nicht, dass Forschung und Fortschritt verhindert werden sollen. Eingriffe in Erbgut und Natur müssen jedoch mit besonderer Vorsicht erfolgen, weshalb strikte Zulassungsverfahren und eine Rückverfolgbarkeit durch eine verpflichtende Kennzeichnung weiterhin von zentraler Bedeutung sind.
Auch der Ökolandbau wird massiv von der Deregulierung betroffen sein. Zwar soll es im Ökolandbau weiterhin keinen Einsatz bestimmter NGTs geben, allerdings wird es kaum möglich sein, ohne Kennzeichnungspflicht und Rückverfolgbarkeit die Koexistenz zu wahren und Kontaminationen zu verhindern.
Die Handlungsspielräume für die EU-Mitgliedstaaten sind zudem stark begrenzt, da die EU-Kommission anstelle einer Richtlinie eine unmittelbar geltende Verordnung vorschlägt. Dadurch fällt auch das sogenannte Opt-Out weg: EU-Mitgliedstaaten können sich nach geltendem Gentechnikrecht dafür entscheiden, national keine GVO anzubauen – diese Option würde für NGT schlicht entfallen. „Der aktuelle Verordnungsentwurf muss in den weiteren Verhandlungen dringend nachgebessert werden, um die Anforderungen an Vorsorgeprinzip, Rückverfolgbarkeit und Koexistenz mit einer gentechnikfreien Landwirtschaft auch in Zukunft sicherzustellen“, betont Schöne.
Den Verordnungsentwurf der EU-Kommission zu NGTs finden Sie hier.