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Verschlepptes Insektenschutzgesetz droht auf den letzten Metern zu scheitern
Gemeinsame Pressemitteilung | 19.05.2021
#Tierschutz #Biodiversität und Naturschutz

Verschlepptes Insektenschutzgesetz droht auf den letzten Metern zu scheitern

„Blockade des Insektenschutzpakets wäre fatales Armutszeugnis für Umweltpolitik von CDU/CSU“

Schmetterling
© AdobeStock/Vera Kuttelvaserova
Taubenschwänzchen

Berlin - Anlässlich der erneut verschobenen Sitzung des Bundestags appellieren die Umweltorganisationen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Naturschutzbund NABU, WWF Deutschland, Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace und der Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) an die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion, das Insektenschutzgesetz auf der Zielgeraden nicht scheitern zu lassen. „Das Bundeskabinett hat sich nach endlosen Verhandlungen geeinigt und ein Paket aus Insektenschutzgesetz und Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vorgelegt, welches zumindest erste wichtige Schritte für den Schutz der massiv zurückgehenden Insekten beinhaltet. Nun liegt der Ball in der Unionsfraktion, damit das Insektenschutzpaket vor dem Ende der Legislaturperiode tatsächlich noch Realität werden kann“, so die Umweltorganisationen.

Aktuellen Informationen zufolge verweigern jedoch Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag weiterhin ihre Zustimmung zum Insektenschutzpaket. Die Umweltverbände fordern die Unionsfraktion daher auf, den Weg für das Insektenschutzgesetz endlich frei zu machen und ihr Versprechen im Koalitionsvertrag einzulösen sowie einen echten Beitrag zur Bekämpfung des Insektensterbens zu leisten.

„Es reicht nicht aus, in Sonntagsreden auf den dringenden Handlungsbedarf beim Insektenschutz hinzuweisen, im Alltag aber eine Lobbypolitik auf Kosten der natürlichen Lebensgrundlagen zu betreiben. Wenn das Insektenschutzpaket auf den letzten Metern scheitert, wäre dies ein fatales Armutszeugnis für die Umweltpolitik von CDU und CSU im Jahr der Bundestagswahl“, so die Umweltorganisationen weiter.

Das im Bundestag zu beschließende Insektenschutzgesetz (Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) beinhaltet unter anderem die Aufnahme von Grünlandflächen und Streuobstwiesen in die Liste der geschützten Biotope sowie Regelungen für eine insektenfreundlichere Beleuchtung. Regelungen für die Landwirtschaft in Form von Einschränkungen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung getroffen. Diese steht im Bundestag gar nicht zur Abstimmung, wird aber von den Agrarpolitiker*innen der Union als Paketlösung betrachtet.

Kontakt für Rückfragen

Florian Schöne

Geschäftsführer

030 6781775-99

florian.schoene@dnr.de

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