Wasserstoffbeschleunigungsgesetz: Weiterhin massive Gefahren für Wasserhaushalt und Umwelt
Berlin – Am heutigen Freitag berät der Bundestag den Entwurf für ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz in der ersten Lesung. Dazu kommentiert der stellvertretende politische Geschäftsführer des DNR, Tobias Pforte-von Randow:
„Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz bleibt ein Schaufensterprojekt mit katastrophalen Auswirkungen. Das Gesetz höhlt rechtstaatliche Prinzipien und Beteiligungsrechte massiv aus und wird den Gefahrenpotenzialen der Anlagen nicht gerecht. Hochgefährliche Ammoniak-Cracker werden dabei mit Elektrolyseuren auf eine Stufe gestellt. Das Gesetz nimmt auch noch immer zu wenig Rücksicht auf den Wasserhaushalt. Das Wasserdargebot in Deutschland ist sehr unterschiedlich und gleichzeitig gibt es aktuell immer noch keinen ganzheitlichen Überblick über aktuelle Wassernutzungen. Somit fehlt überhaupt die Datengrundlage, um die im Gesetz geforderte Auswirkung der Wasserstoffproduktion auf die lokale Wasserversorgung oder den Wasserhaushalt zu prüfen. Der Fokus muss deshalb hauptsächlich auf der Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser liegen.“
Hier finden Sie die gemeinsame Stellungnahme des Umweltdachverbands Deutscher Naturschutzring (DNR) e.V., dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, ClientEarth, Gaswende, dem Naturschutzbund Deutschland e.V. und WWF Deutschland im Rahmen der öffentlichen Konsultation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zum Entwurf des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes (WassBG-E).