Aktualisiert: Factsheet zur LULUCF-Verordnung
Erfahren Sie mehr über die aktualisierte LULUCF-Verordnung und deren zentrale Bedeutung für die Treibhausgasneutralität bis 2050. Die Überarbeitung der EU-Verordnung betont die Bedeutung von Ökosystemen als Kohlenstoffsenken für die Klimaziele der EU.
Im November 2022 erzielten der Rat der Europäischen Union und das EU-Parlament eine Einigung über die Klimaziele im Landnutzungssektor im Rahmen des Fit-for-55-Klimapakets (FF55). Ziel war es, bestehende Gesetze an das neue Klimaziel anzupassen und Kohlenstoffsenken in der gesamten EU zu stärken.
Die überarbeitete Verordnung setzt ein verbindliches Ziel zur Kohlenstoffbindung im Landnutzungssektor fest, das in das Nettoreduktionsziel von mindestens 55 Prozent für 2030 einfließt. Diese Zielsetzung wurde im Vorfeld kontrovers diskutiert. Die Verordnung erhöht außerdem das EU-Ziel für den Netto-Treibhausgasabbau im Landnutzungssektor bis 2030 und teilt die Ziele für den Zeitraum 2026-2030 unter den Mitgliedstaaten auf. Während der Verhandlungen bestand Uneinigkeit über die Verrechnung der Treibhausgasemissionen im Bereich Landnutzung und Landwirtschaftssektor.
Das Factsheet bietet einen kompakten Überblick über die Hintergründe der Überarbeitung, die wesentlichen Änderungen und die Standpunkte von CAN Europe, FERN und dem Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring. [ks]