Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundeswaldgesetzes
Der Deutsche Naturschutzring bedauert in dieser Stellungnahme von Ende November sehr, dass die dringend notwendige Novelle des Bundeswaldgesetzes in der aktuellen Legislaturperiode weder zeitlich noch inhaltlich zufriedenstellend zum Abschluss gebracht werden konnte.
Nach dem letzten Waldzustandsbericht von 2023 unterstreicht die aktuelle Bundeswaldinventur erneut den besorgniserregenden Zustand unserer Wälder. Hinzu kommen neueste wissenschaftliche Analysen, nach denen wir aktuell auf eine globale Erderwärmung von etwa 2,7 Grad (im Vergleich zum vorindustriellen Niveau) bis zum Jahr 2100 steuern. Ein Bericht der Europäischen Umweltagentur aus dem Frühjahr 2024 unterstreicht zudem, dass Europa der sich am schnellsten aufheizende Kontinent ist.
Angesichts dieser gewaltigen Herausforderungen, unsere bereits stark geschwächten Wälder und ihre vielfältigen Leistungen für Umwelt und Gesellschaft zukünftig zu erhalten, ist aus Sicht des DNR eine zeitnahe Neuausrichtung des Gesetzes überfällig und stark geboten.
Der vorliegende Referentenentwurf zur Änderung des Bundeswaldgesetzes reicht dafür nicht aus. Die Erarbeitung eines "nachgebesserten und deutlich konkretisierten Referentenentwurfs" wird deswegen aus Sicht des Dachverbandes eine dringende Aufgabe einer neuen Bundesregierung sein.
Unter anderem folgende Anforderungen sollten sich im neuen Gesetzesentwurf widerspiegeln:
- Fokus auf den Erhalt und die Stärkung der Wälder und ihrer vielfältigen Ökosystemleistungen in der Klimakrise.
- Kohärenz mit der Umsetzung von internationalen, europäischen und nationalen Verpflichtungen wie dem globalen Weltnaturabkommen von Kunming-Montreal, der europäischen Biodiversitätsstrategie, der EU-Wiederherstellungsverordnung, der LULUCF-Verordnung, der nationalen Biodiversitätsstrategie und dem nationalen Klimaschutzgesetz.
- Ausschluss von Kahlschlägen und übermäßigen Auflichtungen des Kronendachs.
- Ausschluss der Neubegründung von Nadelreinbeständen (außer natürliche Vorkommensgebiete) und Stärkung des Waldumbaus hin zu naturnahen Laubmischwäldern.