Gesetzentwurf Bundeswaldgesetz von NABU, DNR, DUH und WWF
Das aktuelle Bundeswaldgesetz (BWaldG) von 1975 kennt keine Klimakrise und kein Artensterben. Es schafft nicht den notwendigen Rahmen, unsere heimischen Wälder gegen die zunehmenden Extremwetter anzupassen und gegen die steigende Holznachfrage zu wappnen. Deshalb soll das dringend reformbedürftige Gesetz vollständig novelliert werden. Vier der größten Umweltverbände Deutschlands zeigen nun, wie das neue Gesetz konkret ausgestaltet werden sollte, um den Anforderungen an den Wald gerecht zu werden.
Die Umweltverbände fordern, dass das neue Gesetz den Erhalt und die Stärkung des Ökosystems Wald ins Zentrum rücken soll. Nur so können die natürliche Widerstandskraft und Anpassungsfähigkeit unserer Wälder gegen Klimafolgen gestärkt werden. Auch wichtige Funktionen des Waldes, etwa die Versorgung mit sauberem Wasser und reiner Luft, der Schutz vor Erosion und Fluten, sowie seine Funktion als Kohlenstoffspeicher, Naherholungsort und Lebensraum unzähliger Arten werden so gesichert. Die forstliche Waldbewirtschaftung würde dadurch mit dem in der Verfassung festgeschriebenen Erhalt der Lebensgrundlagen befriedet und in Zeiten hoher naturräumlicher Risiken langfristig gesichert.
Insbesondere der schwammige Begriff der „guten fachlichen Praxis“ muss dafür durch zeitgemäße, konkrete und rechtssicher formulierte Anforderungen für die private und öffentliche Waldbewirtschaftung ersetzt werden. Notwendig sind hierfür unmissverständliche Anforderungen an ein zukunftsfähiges Waldmanagement, klare Definitionen erklärter Ziele und erwünschter „guter Zustände“ des Waldes sowie wirksame Regelungen für den Vollzug des neuen Gesetzes.
Ein Bundeswaldgesetz für das 21. Jahrhundert: Kurzzusammenfassung
231010-zusammenfassung_vorschlag-umweltverbaende-novelliertes-bwaldg-2023.pdf (478 KB)