25 Jahre Aarhus: Bessere Öffentlichkeitbeteiligung gefordert
Zugang zu Umweltinformationen und Gerichten in Umweltangelegenheiten – die Arhus-Konvention ist ein Vierteljahrhundert alt, doch Beteiligungsrechte müssen weiter aktiv eingefordert werden. Zwei Organisationen haben deshalb einen eigenen Gesetzesentwurf für Deutschland vorgelegt. Die Aurelia Stiftung will gerichtlich gegen die EU-Zulassung für Glyphosat vorgehen. Die Europäische Investitionsbank muss Informationen auch bei Investitionsentscheidungen gewähren, der EuGH gab Client Earth Recht.
Beteiligung verbessert Umweltschutz und Akzeptanz für Projekte
NABU und BUND haben einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Mitsprache der Bevölkerung veröffentlicht. Denn derzeit beherrsche die Beschleunigungsdebatte im Infrastrukturbereich bei Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland den Diskurs. Die Beteiligung der Bevölkerung werde „zunehmend als zeitfressendes Hindernis dargestellt, das es möglichst zu minimieren gelte“, kritisieren die Verbände. Das sei „für die Akzeptanz von Projekten fatal und verlängert im Zweifel noch die Dauer von Genehmigungsverfahren“. Zudem schwäche ein solches Vorgehen auch den Natur-, Arten- und Klimaschutz.
Das Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz (ÖBG) soll die Standards der Öffentlichkeitsbeteiligung auch im digitalen Raum so weit wie möglich sicherstellen und ein wechselseitiges Miteinander zwischen direkter und digitaler Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglichen. Die Zulassungsbehörden sollen die Öffentlichkeit künftig besser in die Planungsprozesse einzubeziehen: Es lägen genug digitale Erfahrungen vor und zudem könne so Zeit gespart werden. Dies könne Infrastrukturplanungen insgesamt effizienter und qualitativ besser machen, finden NABU und BUND.
BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock sagte: „Die Politik drängt die Öffentlichkeit bei Planungsprozessen immer mehr in den Hintergrund. Aber wer Projekte erfolgreich in der Fläche umsetzen will, muss Mitsprache erlauben und die Menschen beteiligen.“ Deshalb müsse die Zivilgesellschaft aufpassen und ihre Rechte sichern.
Das am 25. Juni 1998 im dänischen Århus unterzeichnete Übereinkommen schützt die Umwelt durch Informations-, Beteiligungs-, und Klagerechte. Eine Studie des Unabhängigen Institut für Umweltfragen (UfU) mit der Universität Leuphana für das Bundesumweltamt habe ergeben, dass durch die Öffentlichkeitsbeteiligung Umweltschutz in Deutschland viel stärker gewährleistet wird, als bislang vermutet.
Aarhus kommt voran: Aurelia geht wegen Glyphosat vor Gericht, ClientEarth bekommt Recht
Im Juli hat die EU-Kommission das von der Aurelia Stiftung im Januar 2023 eingeforderte Recht auf Einleitung des Überprüfungsverfahrens der Glyphosat-Zulassungsverlängerung in einem Schreiben von Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides anerkannt. Bislang konnten Umweltverbände die Genehmigungen für Pestizid-Wirkstoffe nicht von den Europäischen Gerichten überprüfen lassen. Die maßgebliche EU-Verordnung 1367/2006 wurde erst 2021 an die völkerrechtlich verbindliche Aarhus-Konvention angepasst. „Erstmals hat eine Nichtregierungsorganisation in der EU die rechtliche Überprüfung der Genehmigung eines Pestizid-Wirkstoffs durchgesetzt. Dies schließt auch ein Verfahren vor dem EU-Gericht ein“, kündigte die Aurelia Stiftung an. Auch Deutsche Umwelthilfe und foodwatch klagen.
Am 6. Juli hatte der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass auch umweltbezogene Verwaltungsakte – wie in diesem Fall eine Entscheidung über Investitionen in ein spanisches Biomassekraftwerk der Europäischen Investitionsbank EIB – unter die Aarhus-Konvention fallen. Daher dürfen Verbände – in diesem Fall ClientEarth – eine umweltbezogene Prüfung beantragen, wenn eine Entscheidung „bestimmte endgültige rechtsverbindliche Wirkungen gegenüber Dritten entfaltet“, so das Gericht – immerhin ging es um rund 60 Millionen Euro. Die EIB hatte gegen ein 2021 ergangenes Urteil geklagt, was der EuGH nun zurückwies und ClientEarth Recht gab. [jg]
BUND/NABU: 25 Jahre Aarhus-Konvention: Mitspracherecht beim Umweltschutz
Glyphosat: Aurelia Stiftung lässt Genehmigungsverlängerung der EU-Kommission vom EU-Gericht überprüfen