Deutscher GAP-Plan eingereicht
Die Umsetzung der EU-Agrarförderung in Deutschland ist einen entscheidenden Schritt vorwärtsgekommen. Am vergangenen Freitag, dem 30. September, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den deutschen GAP-Strategieplan bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht. Umweltverbänden fehlt darin allerdings eine echte Verbesserung.
Genehmigung noch im Herbst?
In den nationalen Strategieplänen stellen die europäischen Mitgliedstaaten dar, welche Maßnahmen sie umsetzen wollen und wie sie die Agrargelder verteilen. Erstmals wurde der deutsche GAP-Plan im Februar in Brüssel eingereicht. Daraufhin kommentierte die EU-Kommission das Dokument und brachte in ihrem ‚observation letter‘ einige Mängel zum Ausdruck. Die erneute Einreichung erfolgte nun nach einer Überarbeitung durch das BMEL und in Abstimmung mit der EU-Kommission sowie den Bundesländern, die in Deutschland maßgeblich für die Umsetzung der GAP zuständig sind. Aufgrund der Vorabstimmung mit der Kommission rechnet der deutsche Landwirtschaftsminister Cem Özdemir „mit einer zügigen Genehmigung durch Brüssel noch im Spätherbst“. Die reformierten Förderregeln der GAP sollen ab Januar 2023 in Kraft treten.
Keine Überraschungen – geringfügige Änderungen
Dabei unterscheidet sich die neue Version des Strategieplans nicht grundlegend von der ursprünglichen Fassung. Auch wenn das Landwirtschaftsministerium betonte, nun „mehr Umweltschutz“ und „mehr Nachhaltigkeit“ in den Plan integriert zu haben sowie darin den „notwendigen Transformationsprozess der Landwirtschaft“ zu unterstützen, sind es eher kleinteilige Veränderungen, die vorgenommen wurden. Zu den Anpassungen der Grundanforderungen (erweiterte Konditionalität) zählen etwa:
- Feuchtgebiete und Moore (GLÖZ 2): Neue Entwässerungsanlagen nur noch nach Genehmigung im Einvernehmen mit den Umweltbehörden.
- Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6): Für Dauerkulturen wurde eine Verpflichtung zur Begrünung zwischen den Reihen eingeführt. Auch für Ackerflächen wurde eine Regelung eingeführt, um den Schutz der Böden in den sensibelsten Zeiten zu verbessern.
- Fruchtwechsel (GLÖZ 7): Es ist vorgesehen, dass auf einem Drittel der Flächen ein jährlicher Wechsel bei der Hauptkultur erfolgen muss. Auf mindestens einem weiteren Drittel soll dieser Wechsel jährlich oder spätestens nach drei Jahren mit einer Zwischenfrucht oder einer Begrünung infolge einer Untersaat erfolgen. Auf dem verbleibenden Drittel genügt ein Fruchtwechsel im dritten Jahr.
- Bereitstellung von Biodiversitätsflächen (GLÖZ 8): Das Datum zum erneuten Anbau vom 15. August ist auf den 1. September verschoben wurden. Außerdem ist nun die Selbstbegrünung der Flächen nicht mehr verpflichtend, sondern eine aktive Begrünung durch Einsaat zulässig. Lediglich eine landwirtschaftliche Kultur in Reinsaat wird ausgeschlossen.
Die Standards von GLÖZ 7 und 8 wurden vom BMEL für das Jahr 2023 allerdings bereits weitestgehend ausgesetzt . Auch bei den Öko-Regelungen gab es noch geringfügige Nachbesserungen. So wurde unter anderem:
- Die Prämie für die Öko-Regelung 2, zur Anbaudiversifizierung, von 30 auf 45 Euro je Hektar jährlich erhöht.
- Bei der Öko-Regelung 4, zur Extensivierung von Dauergrünland, ein Pflugverbot im Antragsjahr eingeführt.
Die wesentlichen Änderungen, inklusive der Anpassungen der Regelungen der 2.Säule, lassen sich auf der Internetseite des BMEL zum GAP-Strategieplan einsehen.
Bioland: Enorme Diskrepanz beim Öko-Ziel
Kritik am finalen Strategieplan wurde aus verschiedenen Richtungen laut: Der Bio-Anbauverband Bioland wies auf das viel zu niedrige Zwischenziel für den Ökolandbau hin. Mit dem Zielwert von 12 Prozent Ökofläche bis zum Jahr 2027 werde das Ziel von 30 Prozent bis zum Jahr 2030 sicher nicht erreicht. Bund und Länder würden damit ihre eigenen Ziele ignorieren. Die Ursache für die Herabsetzung des Zielwerts liege laut Bioland in Berechnungsfehlern der ursprünglichen Kalkulation und den Flächenzielen der Bundesländer. Als Konsequenz aus den niedrigen Zwischenzielen sieht Bioland-Präsident Jan Plagge den Bund in der Pflicht. Die Bundesregierung müsse nunmehr „eigene Mittel für den Bio-Ausbau bereitstellen, denn sonst kann die Konsequenz nur das Scheitern des 30-Prozent-Ziels sein”.
AbL: Chance verpasst
Auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) wurde deutlich: Agrarminister Özdemir habe die Chance verpasst, die GAP ökologischer und gerechter umzugestalten. Dabei verfehle der Strategieplan „nicht nur die Ziele im Bereich des Klima- und Umweltschutzes, sondern ist auch unsozial und bietet für viele Bäuerinnen und Bauern keine klare Zukunftsperspektive“, sagte der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz. Die Fehlentscheidungen von seiner Vorgängerin Julia Klöckner seien nicht korrigiert worden und die Komplexität der vielen Regelungen nicht mehr vermittelbar. Einen Ausweg biete jetzt nur der Blick auf die kommende Reform 2027 und ein echter Neuanfang. Als Grundlage für den Neustart bringt Schulz das AbL-Bonussystem und die Gemeinwohlprämie des Deutschen Verbandes für Landschaftspflege (DVL) ins Spiel.
NABU: Echter Neustart notwendig
In die gleiche Stoßrichtung argumentiert der Naturschutzbund (NABU): Der GAP-Strategieplan sei nicht mehr reformierbar. Der Plan enthalte so viele grundlegende Konstruktionsfehler, dass es Zeitverschwendung sei, sich an seiner Reform abzuarbeiten. Stattdessen solle Özdemir „noch in diesem Jahr einen ambitionierten Vorschlag für die GAP ab 2028 vorlegen“, kommentierte NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Darin müsse den pauschalen Flächenzahlungen endlich eine Absage erteilt werden und die Landwirt*innen stattdessen für Leistungen des Klima- und Biodiversitätsschutzes honoriert werden. Als Grundlage für einen Neustart sollte laut Krüger der Konsens aus der Zukunftskommission Landwirtschaft gelten: Der Ausstieg aus den pauschalen Flächenzahlungen. [bp]