Erstes Handelsabkommen mit Tierschutzbedingung
In dieser Woche hat das Europäische Parlament erstmals ein Handelsabkommen beschlossen, das Tierschutz zur Voraussetzung macht. Am Mittwoch stimmte es unter dieser Auflage für das Freihandelsabkommen mit Neuseeland. Im Kern geht es um Bedingungen für die Rinderhaltung.
Die europäische Tierschutzorganisation Eurogroup for Animals lobte das Freihandelsabkommen als Präzedenzfall in der Handelspolitik, da damit erstmals der Marktzugang an Tierschutzstandards gebunden sei. Konkret geht es darum, dass nur Fleisch von Rindern gehandelt werden darf, die mit Gras gefüttert worden sind. Mastanlagen sind verboten.
Eurogroup for Animals begrüßt die Aufnahme dieser Bedingung ausdrücklich, da Mastanlagen sowohl Wasser, Boden und Luft verschmutzen als auch den Tieren schaden, indem sie zu Verdauungs- und Atemwegskrankheiten führen können, die die Haupttodesursache von Rindern in solcher Haltungsform darstellen.
Mit diesem Abkommen dürfte die EU dem Wunsch vieler Europäerinnen und Europäer Rechnung tragen, die sich jüngst (der DNR berichtete) bei einer Eurobarometer-Umfrage für besseren Tierschutz ausgesprochen hatten: Mehr als vier von fünf Menschen in der EU wünschen sich demzufolge mehr Tierschutz. Nutztiere sollten besser geschützt werden ebenso wie Haustiere. Die Eurobarometer-Umfrage hatte die EU-Kommission selbst beim Institut Kantar beauftragt.
Der Rat hatte im Juni die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens beschlossen. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments muss das Abkommen von Neuseeland ratifiziert werden. Wenn beide Seiten bestätigt haben, dass sie die rechtlichen Anforderungen und Verfahren abgeschlossen haben, kann es in Kraft treten. [ah]
PM von Eurogroup for Animals